Ihr Anwalt für Unfallversicherung aus Aschaffenburg
Sie sind im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder privat in einen Unfall verwickelt und in der Folge verletzt worden? Nun streiten Sie sich mit Ihrer privaten Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft darüber, welche Leistungen Ihnen aus der Versicherung zustehen? Dann sollten Sie zu einem erfahrenen Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihnen als Anwalt für Unfallversicherung in Aschaffenburg zur Seite und unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung. Da die Bedingungen und Vertragsklauseln von Versicherungsverträgen häufig sehr kompliziert formuliert wurden, sind sie für Laien oft nur schwer verständlich. Bedenken Sie vor allem, dass es im Bereich der Unfallversicherung drei Fristen gibt, die als Ausschlussfristen für den Versicherungsschutz ausgestaltet sind. Versäumen Sie nur eine dieser Fristen, steht Ihnen kein Anspruch gegen die Versicherung zu. Damit Sie in solch einem Fall nicht benachteiligt werden, sollten Sie sich vertrauensvoll an die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich wenden. Wir werden Sie bei unverzüglicher Beauftragung beraten und darauf achten, welche Fristen mit welchem Fristlauf zu beachten sind. Wir unterstützen Sie auch inhaltlich dabei, die Unterlagen für die Fristbeachtung richtig und rechtzeitig vorzulegen. Rechtsanwalt Günter Fenderl ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht darauf spezialisiert, Sie bei Problemen mit Ihrer Unfallversicherung zu unterstützen.
Sie sind im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder privat in einen Unfall verwickelt und in der Folge verletzt worden?
Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.
Was versteht man unter einer Unfallversicherung? Ihr Anwalt in Aschaffenburg erklärt
Im Rahmen der Unfallversicherung müssen die gesetzliche und die private Unfallversicherung voneinander unterschieden werden. Die gesetzliche Pflichtversicherung dient dem Zweck, Arbeitsunfälle in finanzieller Hinsicht abzusichern. Die gesetzliche Versicherung ist dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Bereich sollten Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht beauftragen. Neben der Wiederherstellung der Arbeitskraft nach einem berufsbezogenen Unfall, zum Beispiel im Rahmen der Rehabilitation und Wiedereingliederung, leisten gesetzliche Unfallversicherungen auch monetäre Entschädigungszahlungen nach Unfall oder Berufskrankheit. Außerdem unterstützen die Berufsgenossenschaften, welche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind, präventive Maßnahmen der Unfallverhütung.
Die private Unfallversicherung hingegen ist eine freiwillige Versicherungsart, bei der der Versicherungsträger für alle mitversicherten Unfallarten, gleichgültig ob privater oder beruflicher Natur, durch verschiedene Leistungen aufkommen. Die private Unfallversicherung wird dem sogenannten Zivilrecht zugeordnet. Rechtsfragen und Rechtsvertretungen werden in diesem Bereich von unserer Kanzlei bearbeitet. Welche Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sind, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Um sich nach einem Unfall darum zu kümmern, dass die vertraglich festgelegten Leistungen tatsächlich ausgezahlt werden, stehen wir Ihnen als Anwalt für die Unfallversicherung in unserer Kanzlei in Aschaffenburg zur Seite.
Anwalt für Unfallversicherung: Warum ist er notwendig?
Wenn man einen Unfall erlitten hat, egal ob in einem beruflichen oder einem privaten Zusammenhang, kann sich das Leben von heute auf morgen schlagartig ändern. Behandlungen müssen bezahlt und ein Arbeitsausfall muss in finanzieller Hinsicht ausgeglichen werden. Wer sich in solch einer Ausnahmesituation befindet, hat oft keine Kraft oder Nerven dazu, sich mit einem zahlungsunwilligen Versicherungsunternehmen auseinanderzusetzen. Wenn Sie sich nach dem Unfall in einer finanziell schwierigen Situation befinden und Ihre Unfallversicherung nicht zahlt, dann ist es von entscheidender Bedeutung, sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden. Die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich können auf eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Versicherungsunternehmen und Berufsgenossenschaften zurückblicken und wissen genau, wie sie Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können.
Unfallversicherung zahlt nicht – das sind die Konsequenzen
Wer einen Anwalt für Versicherungsrecht aufsucht, der befindet sich zumeist in einer schwierigen persönlichen Lage. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht Günter Fenderl hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen. Bleiben Zahlungen oder Leistungen aus einer Unfallversicherung aus, kann das für die Betroffenen ernste Konsequenzen haben. Wir geben unser Bestes, damit Sie sich nicht in solch einer Situation wiederfinden.