Ihr Anwalt für Gebäudeversicherung aus Aschaffenburg
Wenn eine Immobilie aufgrund eines Wasserschadens, eines Sturms oder eines Brandes Schaden nimmt, dann ist dies ein einschneidendes Erlebnis für die Eigentümer des Gebäudes. Gibt es keine Gebäudeversicherung, kann solch eine Beschädigung der Immobilie massive wirtschaftliche Auswirkungen und sogar existenzielle Bedrohungen nach sich ziehen. Doch selbst dann, wenn eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde, geraten viele Versicherte in die Situation, dass sich die Versicherung im Schadensfall weigert zu zahlen. In solch einem Fall steht Ihnen unser Anwalt für Gebäudeversicherung in Aschaffenburg zur Seite und prüft genau, ob Ihr Schaden tatsächlich nicht von Ihrer Versicherungspolice gedeckt ist oder ob sich Ihre Versicherung zu Unrecht weigert, für Ihren Schaden aufzukommen.
Ihre Immobilie hat aufgrund eines Wasserschadens, eines Sturms oder eines Brandes Schaden erlitten und Ihre Versicherung weigert sich zu zahlen?
Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.
Ihr Anwalt für Gebäudeversicherung aus Aschaffenburg informiert: Was wird versichert?
Eine Gebäudeversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für alle Immobilienbesitzer. Das Gebäude, das durch diese Versicherungsform geschützt wird, kann sowohl ein Wohngebäude sein als auch ein sonstiges Gebäude wie eine Firmenhalle, ein Kaufhaus oder eine Scheune. Von der Versicherung sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gebäudeteile erfasst. Dies betrifft zum Beispiel Fenster, Türen oder Treppen. Schäden an der Einrichtung einer Immobilie werden hingegen nicht von dieser Versicherung erfasst. Welche Art von Schäden durch solch eine Versicherung abgedeckt werden, hängt davon ab, was die Vertragspartner im Vertrag festlegen. In den meisten Fällen sind unter anderem ein Brandschaden, Wasserschaden sowie Sturmschaden abgedeckt. Zusätzlich können weitere Schadensarten wie beispielsweise Elementarschäden oder Überspannungsschäden in den Vertrag aufgenommen werden. Die Versicherung sollte auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Ihr Anwalt für Gebäudeversicherung steht Ihnen zur Seite, um Sie hierzu ausführlich zu beraten.
Wer braucht eine Gebäudeversicherung?
Jeder, der Eigentümer einer Immobilie ist, sollte eine Gebäudeversicherung abschließen. Immobilien haben einen sehr hohen Wert und bergen dadurch bei Schäden auch ein großes wirtschaftliches Verlustpotenzial. Egal, ob durch einen Sturmschaden, einen Brandschaden oder einen Wasserschaden – die Wiederaufbau- oder Sanierungskosten können einen Eigentümer ohne Versicherungsschutz schnell in den Ruin treiben. Wer ein Darlehen für seine Immobilie aufgenommen hat, wird zudem in der Regel vonseiten der Bank dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen.
Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt, kann das ernsthafte finanzielle Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Um Missverständnisse hinsichtlich des Leistungsumfangs Ihrer Versicherungspolice schon vor Vertragsschluss zu vermeiden, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht gemeinsam mit Ihnen Ihre Versicherungsunterlagen durchgehen und offene Fragen beantworten. Dadurch erkennen Sie etwaige Stolpersteine schon frühzeitig und verringern die Chance, dass die Gebäudeversicherung nicht zahlt.
Wann benötigt man Hilfe von einem Anwalt für Gebäudeversicherung?
Ihre Gebäudeversicherung zahlt nicht und Sie sind überfordert damit, sich mit der Versicherungsgesellschaft auseinanderzusetzen? Dann sollten Sie sich schnell an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden, der diesen rechtlichen Streit für Sie austrägt. Die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich aus Aschaffenburg haben langjährige Erfahrung damit, sich mit Versicherungsgesellschaften auseinanderzusetzen. Die Anwälte können Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.