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Fahrerschutzversicherung – sinnvoll oder nicht?

Werden bei einem selbstverschuldeten Unfall Mitfahrer verletzt, können diese ihre Ansprüche auf Schadensersatz über die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Für den Fahrer selbst gilt dies aber nicht. Dieser hat bei Personenschäden keine Ansprüche. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen im Todesfall. Um diese Lücke zu schließen, können Sie eine Fahrerschutzversicherung abschließen. Wann diese sinnvoll ist, worauf Sie vor dem Abschluss achten müssen und was Sie tun können, wenn die Versicherung im Schadenfall nicht zahlt, erklären wir Ihnen hier.

Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine ausführliche Beratung, wenn Sie Probleme mit Ihrer Fahrerschutzversicherung haben und Unterstützung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht benötigen. Auch wenn Sie vor dem Abschluss der Versicherung die Vertragsbedingungen prüfen lassen möchten, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Definition: Was ist die Fahrerschutzversicherung?

Es handelt sich bei der Fahrerschutzversicherung per Definition um eine Zusatzversicherung zur Haftpflicht, mit der der Fahrer eines versicherten Fahrzeugs nach einem Unfall abgesichert ist – egal ob eine Selbstverschuldung vorliegt oder der Schaden von unbekannten Personen verursacht wurde.

Unerheblich ist dabei, ob Sie zum Unfallzeitpunkt das Fahrzeug fahren oder ob eine andere Person am Lenkrad sitzt. Wichtig ist lediglich, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls zum Lenken des Autos berechtigt war und in der Lage war, das Auto zu führen.

Im Gegensatz zur Unfallversicherung wird bei der Fahrerschutzversicherung keine feste Versicherungssumme ausgezahlt. Vielmehr deckt die Zusatzversicherung die tatsächlich entstandenen Schäden ab. Die Fahrerschutzversicherung kann nicht einzeln, sondern lediglich als Zusatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wann ist die Fahrerschutzversicherung sinnvoll?

In der klassischen Kfz-Versicherung ist eine Absicherungslücke gegeben: Der Fahrer ist bei einem Unfall nicht mitversichert, wenn eine Selbstverschuldung vorliegt. Die Folgen eines solchen Unfalls können daher auch finanziell eine große Belastung darstellen. Mit der Fahrerschutzversicherung soll diese Lücke geschlossen werden. Dabei werden beispielsweise Schmerzensgeld, Entschädigung für Verdienstausfall oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Damit ist diese Zusatzversicherung grundsätzlich für alle Fahrzeughalter sinnvoll, zumal sie schon für relativ geringe Kosten abgeschlossen werden kann.

Gerade für Fahranfänger kann die Fahrerschutzversicherung sinnvoll sein, da bei diesen ein höheres Unfallrisiko vorliegt. Darüber hinaus ist der Zusatzschutz für alle Fahrer empfehlenswert, die nicht zum Beispiel durch eine private Unfallversicherung abgesichert sind.

Was ist der Unterscheid zwischen Fahrerschutz- und der Insassenunfallversicherung?

Auch mit einer Insassenunfallversicherung sind Fahrer und Beifahrer bei unfallbedingten Personenschäden abgesichert. Ob der Fahrer den Unfall selbstverschuldet hat, ist hierbei nicht relevant. Diese Versicherung greift allerdings nur bei Unfällen, die beim Lenken, Abstellen, Benutzen oder Be- und Entladen eines Autos passieren. Darüber hinaus muss der Gebrauch des Fahrzeugs rechtmäßig sein, damit die Versicherung zahlt. Bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall oder wenn der Unfall im Rahmen einer Straftat passiert, besteht dementsprechend kein Versicherungsschutz.

Im Versicherungsfall erhalten Sie bei der Insassenunfallversicherung eine sogenannte Invaliditätssumme. Die Höhe ist von der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig. Hierfür wird der Invaliditätsgrad bestimmt. Bei der Fahrerschutzversicherung werden hingegen Schmerzensgeld sowie entstandene Kosten wie etwa Pflegekosten gezahlt.

Die Kosten für eine Fahrerschutzversicherung liegen in der Regel deutlich niedriger als die für eine Insassenunfallversicherung. Darüber hinaus sind viele der Leistungen der Insassenunfallversicherungen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine private Unfallversicherung abgedeckt. Die Fahrerschutzversicherung bietet hingegen – wie bereits beschrieben – eine bessere Absicherung, da der Fahrer ohne diese bei Selbstverschuldung keine Leistungen aus seiner Kfz-Haftpflicht erhält. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Fahrerschutzversicherung sinnvoller als der einer Insassenunfallversicherung.

Welche Kosten werden von der Fahrerschutzversicherung übernommen?

Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich – anders als beispielsweise bei der Unfallversicherung – nicht um eine Summenversicherung. Vielmehr werden Kosten für konkret eingetretene Schäden übernommen.

Zu den typischen Leistungen zählen zum Beispiel folgende:

  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Pflegekosten
  • Haushaltsführungsschaden bzw. fiktiver Haushaltsführungsschaden
  • vermehrte Bedürfnisse wie etwa behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • im Todesfall: Hinterbliebenenrente für die Angehörigen (z. B. Witwen-, Witwer- oder Waisenrente)

Wie hoch die Versicherungsprämien sind, ist abhängig vom Versicherer sowie von den genauen Bedingungen.

Wann zahlt die Versicherung?

Die Fahrerschutzversicherung greift in den folgenden Fällen:


  • Der Unfall ist durch den Fahrer ganz oder teilweise selbstverschuldet.
  • Der Unfallverursacher ist unbekannt oder mittellos.
  • Es liegt ein „Unfall ohne Gegner“ vor, zum Beispiel wenn der Fahrer mit Wildtieren, Bäumen oder anderen Hindernissen kollidiert.

Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung nicht?

In einigen Fällen wird der Schaden vom Versicherer nicht gedeckt. So wird etwa die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht gedeckt. Bei grober Fahrlässigkeit kann es zu einer Schadensteilung kommen.

Das bedeutet beispielsweise, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn sich der Unfall unter Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer ereignet hat. Auch bei Handyverstoß während des Fahrens, wenn der Fahrer nicht angeschnallt ist oder sich an einem Autorennen beteiligt, kann sich die Versicherung weigern, die Leistungen zu zahlen. Darüber hinaus fallen Unfälle dann nicht unter die Leistungen der Fahrerschutzversicherungen, wenn sie beim Be- oder Entladen des Autos oder beim Ein- oder Aussteigen passieren.

Worauf muss man beim Abschluss einer Fahrerschutzversicherung achten?

Bei der Ausgestaltung der Fahrerschutzversicherung kann es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern geben. Das liegt daran, dass der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bislang keine Musterbedingungen für diese Versicherung erarbeitet hat.

Aus diesem Grund sollten Sie die Bedingungen vor Abschluss der Versicherung genau prüfen, um unerfreuliche Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden. So gibt es unklare und auslegungsbedürftige Formulierungen in den Bedingungen wie zum Beispiel „Wir zahlen (grundsätzlich) wie ein Haftpflichtversicherer“. Dies kann zu Streitpunkten führen, wenn etwa im Rahmen der Abwicklung Rechtsanwaltskosten gegenüber dem eigenen Versicherer anfallen. In diesem Fall ist aufgrund der Auslegungsbedürftigkeit der Formulierung nicht klar, ob die Versicherung die Kosten übernimmt.

Um solche Stolperfallen zu vermeiden, sollten Sie sich vorab für eine Beratung an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht wenden. Wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei hierfür zur Verfügung und helfen Ihnen, unerwünschte Folgen im Versicherungsfall abzuwenden.

Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft, wenn die Versicherung nicht zahlt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine Beratung, wenn es um die Fahrerschutzversicherung geht. Ob bei der Prüfung vorab oder wenn die Versicherung nicht zahlt – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Mit Fachanwalt für Versicherungsrecht Günter Fenderl und Rechtsanwalt Thorsten Schmidt erhalten Sie Unterstützung von erfahrenen Rechtsanwälten, die Sie in den verschiedensten Bereichen des Rechtsgebiets beraten und gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten können. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!