Bußgeld wegen fehlenden Abstands? Einspruch einlegen mit Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Sie möchten gegen ein Bußgeld wegen zu geringen Abstands Einspruch einlegen? Wenden Sie sich in einem solchen Fall an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie beraten und unterstützen kann.
Mit den Fachanwälten für Verkehrsrecht unserer Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg können Sie gegen die Abstandsmessung und das daraus resultierende Bußgeld vorgehen. Mit all unserer Expertise sind wir in der Lage, potenzielle Fehlerquellen zu finden und Sie bestmöglich zu verteidigen. Wir helfen Ihnen in allen Fällen fachkundig und gezielt weiter. Zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie uns unverzüglich, um einen Fristablauf zu vermeiden!
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Einspruch gegen Bußgeld aufgrund von fehlendem Abstand – das Wichtigste auf einen Blick:
- Das zu dichte Auffahren ist eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland
- Je nach gefahrener Geschwindigkeit variiert der gebotene Mindestabstand.
- Bei einer Unterschreitung des Mindestabstands drohen verschiedene Strafen. Diese reichen von Geldbußen und Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten.
- Zahlreiche Fehlerquellen stellen Angriffspunkte für einen Bußgeldbescheid nach der Abstandsmessung dar.
- Bei einem Bußgeld wegen Abstands kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht beantragen und Einspruch einlegen. Dafür muss die zweiwöchige Frist nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingehalten werden.
Was ist die Abstandsmessung?
Mit der Abstandsmessung wird die Unterschreitung der vorgeschriebenen Abstände im Straßenverkehr festgestellt. Diese stellt eine häufig geahndete Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Für die Betroffenen kann ein Verstoß gegen die vorgeschriebenen Regelungen überaus gravierend sein. Denn bei einer signifikanten Unterschreitung der Mindestabstände kann sogar ein Fahrverbot drohen. Da viele Menschen den Führerschein aus beruflichen Gründen brauchen, zieht eine Abstandsmessung mit Bußgeld und Fahrverbot möglicherweise einschneidende Folgen nach sich.
Die Polizei prüft, ob sich der Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebenen Mindestabstände hält. Doch nicht immer läuft bei der Abstandsmessung auf der Autobahn, außerorts oder innerorts alles einwandfrei. Es gibt verschiedene Fehlerquellen, mit denen ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht das Bußgeld angreifen kann. Somit kann bei einem Bußgeld wegen Abstands ein Einspruch durch einen fachanwaltlichen Experten sinnvoll sein. Kontaktieren Sie jetzt Ihren Bußgeld-Anwalt der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg, um sich zu den Erfolgsaussichten beraten zu lassen.
Wie hoch ist der Mindestabstand?
In der deutschen Straßenverkehrsordnung gibt es keine Regelungen zum Sicherheitsabstand im Straßenverkehr. Folglich kann sich die Berechnung nur an einer Faustregel orientieren. In § 4 StVO steht geschrieben, dass der Abstand zum jeweils vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein sollte, dass man noch anhalten kann, wenn das vordere Fahrzeug unerwartet und plötzlich bremsen muss. Naturgemäß lässt eine derartige Faustregel viel Raum für Interpretation.
Als Grundlage für die Berechnung wird daher der Tachowert genommen. Der Abstand sollte die Hälfte dieses Wertes nicht unterschreiten. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollten Sie also mindestens 50 Meter Abstand zum vor Ihnen fahrenden Auto einhalten. Wenn Sie in der Stadt unterwegs sind, können Sie sich an einer weiteren Faustregel orientieren: Der Abstand sollte hier bei guter Sicht immer mindestens drei Pkw-Längen bzw. 15 Meter betragen, bei schlechter Sicht sechs Pkw-Längen bzw. 30 Meter. Wenn Sie diesen Abstand unterschreiten, droht bei einer Abstandsmessung ein Bußgeld.
Wie erfolgt die Abstandsmessung auf Autobahn und Co.?
Für die Abstandsmessung im Straßenverkehr gibt es zwei Kriterien, die als Grundlage für die Berechnung fungieren. Zum einen kommt es entscheidend auf den Abstand zum vor Ihnen fahrenden Auto im Straßenverkehr an. Zum anderen ist, wie beschrieben, die eigene Geschwindigkeit ausschlaggebend, da bei höherem Tempo ein größerer Mindestabstand verlangt wird.
In Deutschland gibt es verschiedene Methoden, mit denen die zuständigen Behörden die Abstandsmessung durchführen. Dabei dominieren solche Verfahren, bei denen die Überwachung per Video erfolgt, um präzise die Abstände zu ermitteln. Dennoch gibt es auch hier einige Fehlerquellen, sodass bei einem Bußgeld wegen des Abstands ein Einspruch Sinn machen kann. Im Einzelfall berät Sie Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht dazu.
Die gängigsten Verfahren zur Abstandsmessung sind:
- Verkehrskontrollsysteme (VKS 1.0, 3.0 und 3.01)
- Brückenmessung (Traffipax und Distanova)
- Video-Systeme (ProVida, ViDistA und Police-Pilot)
- Video-Abstands-Messsysteme (VAM, VAM und ViBrAM Bamas)
Was folgt aus einem standardisierten Messverfahren?
Methoden zur Abstandsmessung werden in standardisierte und automatisierte Messverfahren unterteilt. Bei den automatisierten Messverfahren erfolgt das gesamte Procedere vollautomatisiert, sodass keinerlei menschliche Interaktion vonnöten ist. Demgegenüber können aufgrund des menschlichen Einflusses bei einem standardisierten Messverfahren Fehler bei der Handhabung auftreten. Dies birgt gewisse Fehlerquellen bei standardisierten Messverfahren, sodass bei einem Bußgeld wegen des Abstands ein Einspruch erfolgreich sein kann. Die standardisierten Methoden funktionieren nicht immer zuverlässig. Das eröffnet die Möglichkeit, das konkrete standardisierte Verfahren als ungültig einstufen zu lassen.
Welche Fehlerquellen gibt es bei der Abstandsmessung auf Autobahn und Co.?
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstands kann gravierende Folgen nach sich ziehen. Hohe Bußgelder bis hin zu einem Fahrverbot sind für die Betroffenen möglich. Allerdings müssen Sie sich bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn oder anderen Straßen nicht mit dem Bußgeld und eventuellen weiteren Strafen abfinden. Die unterschiedlichen Fehlerquellen bieten Ansatzpunkte für eine adäquate Verteidigung im Verkehrsrecht. Ihr spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Aschaffenburg kann für Sie Einsicht in die Bußgeldakte beantragen. Dieser Schritt ist grundlegend für eine gezielte Verteidigung.
Es gibt eine Reihe von potenziellen Fehlerquellen. Einige haben wir hier aufgeführt, obgleich die exemplarische Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben kann:
Nicht ordnungsgemäße Verwendung
Jedes Messverfahren muss ordnungsgemäß zum Einsatz kommen. Im Mittelpunkt steht die Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung. Wurde das Messgerät nicht entsprechend dieser Anleitung verwendet, handelt es sich um eine fehlerhafte Messung. Diese kann keine tragfähige Grundlage für ein Bußgeld wegen Unterschreitung des Abstands darstellen.
Keine ordnungsgemäße Eichung
Messgeräte müssen in einem regelmäßigen Abstand geeicht werden. Liegt kein Nachweis einer ordnungsgemäßen Eichung vor, darf eine Messung nicht verwendet werden. Mit einer Einsicht in die Bußgeldakte bekommen Sie Einblick, ob eine ordnungsgemäße Eichung vorliegt.
Keine Schulungsnachweise
Wenn Beamte die Messung durchführen, müssen diese ihre Eignung durch bestimmte Schulungsnachweise darlegen. Eine Messung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn Schulungsnachweise in regelmäßigen Abständen eingereicht werden, da eine amtliche Messung durch befähigtes Bedienungspersonal sichergestellt werden muss. Gibt es keinen Schulungsnachweis, hätte die Messung nicht durchgeführt werden dürfen. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht können wir für Sie derartige Nachweise anfordern und überprüfen. In diesem Fall kann ein Einspruch bei einem Bußgeld wegen fehlenden Abstands erfolgreich sein.
Abgleich des Lichtbilds fehlerhaft
An die Aufnahmen eines Lichtbilds werden erfahrungsgemäß hohe Anforderungen gestellt. In vielen Fällen kann die Fahrereigenschaft nicht zuverlässig nachgewiesen werden. Die Bußgeldbehörde muss das Verfahren einstellen, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht sicher identifiziert werden kann.
Welchen Einfluss haben die Geschwindigkeiten auf das Bußgeld bei Abstandsmessung?
Entscheidend für die Abstandsmessung ist die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, denn der vorgeschriebene Abstand variiert je nach Geschwindigkeit. Im folgenden Abschnitt finden Sie Tabellen über das jeweilige Strafmaß bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h, mehr als 80 km/h, mehr als 100 km/h und mehr als 130 km/h.
Abstand unterschritten bei weniger als 80 km/h
Unterschreiten Sie den vorgegebenen Abstand bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h, kann ein Bußgeld die Folge sein. Punkte in Flensburg oder Fahrverbot sind hier jedoch nicht vorgesehen:
Abstand unterschritten bei mehr als 80 km/h
Bei Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen:
Abstand unterschritten bei mehr als 100 km/h
Bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h sind folgende Strafen möglich:
Abstand unterschritten bei mehr als 130 km/h
Bei mehr als 130 km/h Geschwindigkeit drohen folgende Sanktionen:
Welche verkehrsrechtlichen Vergehen gibt es beim Abstand von Lkws?
Gerade bei Lastkraftwagen ist es wichtig, dass die vorgegebenen Abstände eingehalten werden, da die Bremswege aufgrund des hohen Gewichts bei Lkws besonders lang sind. Für diese gelten deshalb andere Vorgaben:
Ein Lkw mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen (darunter fallen auch Busse oder Wohnwagen-Gespanne) muss bei einer Geschwindigkeit ab 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Vor allem bei Überholvorgängen ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Diese führen in Deutschland aufgrund von zu geringen Abständen und engem Einscheren häufig zu Unfällen.
Für Berufskraftfahrer kann ein Bußgeld wegen der Abstandsmessung auf Autobahn und Co. schwere Folgen haben, denn Punkte in Flensburg und ein drohendes Fahrverbot können die Ausübung der beruflichen Tätigkeit unmöglich machen. Wenn Sie als Beschuldigter auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, kann dies ein Rechtsanwalt vor Gericht darlegen. Dann ist ein Einspruch bei einem Bußgeld wegen Abstands sinnvoll, um eine höhere Geldstrafe anstelle eines Fahrverbots zu erhalten.
Wie kann ich nach Bußgeld wegen Abstands Einspruch einlegen?
Wer nach einem Bußgeld wegen des Abstands Einspruch einlegen möchte, sollte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Nur mit einer Einsicht in die Bußgeldakte ist es möglich, den Bußgeldbescheid gezielt anzugreifen und die potenziellen Fehlerquellen aufzudecken. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir das Vorgehen, um Einspruch einzulegen und den Bußgeldbescheid für Sie aus der Welt zu schaffen. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg.
Lohnt sich der Einspruch nach einem Bußgeld wegen Abstands?
Ob sich der Einspruch lohnt oder nicht, entscheidet der Einzelfall. Doch eins ist sicher – ohne einen Einblick in die Akte lassen sich keine Anhaltspunkte finden, mit denen die Abstandsmessung angegriffen werden kann. Für den Gesetzgeber gibt es gute Gründe, die Einhaltung des notwendigen Mindestabstands zu überprüfen. Unfälle im Straßenverkehr können zu schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen führen. Das zu dichte Auffahren ist eine der häufigsten Unfallursachen der Welt. Aus diesem Grund überprüfen die zuständigen Behörden immer häufiger die Einhaltung des Abstands durch eine Abstandsmessung. Dass dabei Fehler passieren, ist die logische Folge. Unsere Aufgabe als Fachanwälte für Verkehrsrecht ist es, diese Fehler zu identifizieren und unsere Mandanten vor Fehlern der staatlichen Behörden zu schützen.
Was kostet der Einspruch bei einem Bußgeld wegen fehlenden Abstands?
Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen den vorgegebenen Sicherheitsabstand kann eine rechtsanwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Dennoch zögern viele Betroffene aufgrund der drohenden Kosten vor der Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Für einen erfolgreichen Einspruch benötigen Sie jedoch die Unterstützung eines Anwalts.
Häufig übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten für eine fachkundige Beratung. Zugleich können Sie bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei in Aschaffenburg den Kostenfaktor ansprechen, sodass wir gemeinsam alles Wichtige erörtern.
Warum sollte ich einen Rechtsanwalt kontaktieren?
Nach einem Bußgeld wegen Abstands ist ein Einspruch häufig das Mittel der Wahl. Allerdings braucht man einen Anwalt, um Akteneinsicht zu beantragen. Dies ist zwingend erforderlich, um Fehlerquellen aufzudecken und Angriffspunkte des Bußgeldbescheids zu identifizieren. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann bestenfalls dabei helfen, den Bußgeldbescheid aus der Welt zu schaffen. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann mit professioneller Unterstützung zudem häufig eine Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe bewirken.
Rechtsanwalt in Aschaffenburg: Ihr Experte für Verkehrsrecht und weitere Rechtsgebiete
Die Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich ist mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Know-how genau der richtige Ansprechpartner in Aschaffenburg und ganz Deutschland. Selbstverständlich kümmern wir uns als Experten für das Verkehrsrecht um den Einspruch nach einem Bußgeld wegen Abstands. Darüber hinaus sind wir bei allen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten die richtige Adresse. Neben dem Verkehrsrecht sind wir auch in den folgenden Rechtsbereichen spezialisiert: