Ihr Bußgeld-Anwalt in Aschaffenburg
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und sind jetzt auf der Suche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen dabei hilft, einen Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid zu verfassen? Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Bußgeld als Anwalt in Aschaffenburg zur Seite und prüfen, ob solch ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und können Sie daher umfassend im Hinblick auf eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat beraten. Herr Rechtsanwalt Fenderl war sogar selbst über 10 Jahre Polizeibeamter und verfügt insoweit über Praxiserfahrung und Praxiswissen, die er jetzt anwaltlich für Sie gewinnbringend einsetzen kann. Ein Vorteil, den Sie nur in wenigen Anwaltskanzleien geboten bekommen werden, und für Sie eine klare Empfehlung für eine Vertretung durch die Kanzlei Fenderl & Dietrich. Egal, ob Sie geblitzt wurden, eine rote Ampel überfahren haben oder Ihnen für eine Abstandsunterschreitung ein Bußgeld auferlegt wurde – Ihr Rechtsanwalt für Bußgeldangelegenheiten kann Ihnen in all diesen Fällen helfen.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und benötigen Hilfe?
Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.
Ihr Bußgeld-Anwalt in Aschaffenburg informiert: In welchen Fällen wird ein Bußgeld verhängt?
Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn eine Rechtsnorm geringfügig verletzt, also eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Das Bußgeld ist ein Instrument des Verwaltungsrechts und kann bei vorsätzlich oder fahrlässig begangenen rechtswidrigen Handlungen angewendet werden. Besonders häufig begegnen einem Bußgelder auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Abgegrenzt werden muss das Bußgeld von der Geldstrafe, die eine strafrechtliche Konsequenz darstellt und bei schwerwiegendem unerlaubtem Handeln zum Einsatz kommt. Ihr Bußgeld-Anwalt hilft Ihnen weiter, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
In Deutschland wird als Ordnungswidrigkeit eine Verletzung von Ordnungsrecht bezeichnet, die mit Bußgeld geahndet wird. Bei leichten Rechtsverstößen hält der deutsche Gesetzgeber noch keine Strafe, sondern vielmehr ein Bußgeld für angemessen. Umgangssprachlich gesehen, können Ordnungswidrigkeiten also als leichte Übertretungen eines Gesetzes gesehen werden, für die ein Bußgeldverfahren vorgesehen ist. Typische Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsvergehen, Vorfahrtsverletzungen oder Verstöße im Umweltrecht. Doch nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer oder Fußgänger können eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Wann kann man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Je nachdem, wie hoch das ausgesprochene Bußgeld ausfällt oder ob noch weitere Konsequenzen, zum Beispiel ein Fahrverbot, im Raum stehen, kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll sein. Bei einem Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot werden Ihnen zudem noch zwei Punkte in Flensburg eingetragen, die dann auch noch fünf Jahre für eine Tilgung brauchen. Sich hiergegen zu wehren, macht jedenfalls dann Sinn, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Wissen Sie, dass Sie möglicherweise auch über den Halter des von Ihnen genutzten Pkw rechtsschutzversichert sind? Kinder sind regelmäßig bis zum Ende ihrer Ausbildung über die Eltern mitrechtsschutzversichert. In manchen Fällen ist es sogar möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. Wir beraten Sie gerne dazu, ob diese Möglichkeit bei Ihnen besteht.
Wenn dieses Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat, wird Ihr Anwalt für Verkehrsrecht Ihnen dazu raten, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Erfolgschancen bestehen dann, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder auf andere Art und Weise angegriffen werden kann. Solche angreifbaren Punkte können formale Fehler, Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen oder eine Verjährung sein. Ihr erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Fenderl & Dietrich überprüft Ihren Bußgeldbescheid auf mögliche Fehler und berät Sie dahingehend, ob Sie diesen angreifen sollten oder nicht. Eine Hilfe kann es schon sein, eine Bußgeldsache so lange zu ziehen, dass Sie die Möglichkeit haben, die Führerscheinabgabe in Ihren Jahresurlaub zu legen. Unsere Kanzlei kann Ihnen hier ca. ein volles Jahr Zeit verschaffen. Diese Möglichkeit können wir auch nutzen, um Sie in die Lage zu versetzen, für Ihr Kind begleitendes Fahren zu machen. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Durchführung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Dabei legen wir besonderes Augenmerk darauf, die teils engen Fristen des Ordnungswidrigkeitenrechts einzuhalten. ACHTUNG: Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt nur zwei Wochen, danach können Sie nicht mehr gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, auch wenn dieser rechtswidrig oder falsch ist. Wenn Sie also einen Bußgeldbescheid erhalten, gehen Sie sofort zum Anwalt, am besten gleich am ersten Tag. Dann können Sie sich absolut sicher sein, dass Sie keine Frist verpassen.