Frank Muhr Rechtsanwalt
Karlstrasse 19-23
D-63739 Aschaffenburg
Email: info@fenderl-dietrich.de
Telefon: 0 60 21 – 38 66 5 – 0
Telefax: 0 60 21 – 38 66 5 – 11
Rechtsanwalt Muhr beschäftigt sich vornehmlich mit dem gesamten Strafrecht, vor allem mit dem Verkehrsstrafrecht als Fachanwalt, dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Kapitalstrafrecht, dem Wirtschaftsstrafrecht und auch dem Steuerstrafrecht. Herr Muhr vertritt seine Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen von Schadenersatz– und Schmerzensgeldforderungen dar, die aus Verkehrsunfallereignissen herrühren. Herr Muhr korrespondiert auch in Englisch.
Herr Rechtsanwalt Muhr ist aufgrund besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen.
Fachliche Schwerpunkte
Strafrecht
Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Strafvollstreckung, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag
Schadenersatz- & Schmerzensgeldrecht
Personenschaden, Sachschaden, Schmerzensgeld, Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Fahrerlaubnis, Führerschein, Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung, Unfallregulierung
Kaufrecht
Neuwagenkauf, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung, Garantie, Widerruf, Rücktritt, Nachbesserung, Schadenersatz
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV