Bei Trunkenheit am Steuer: Anwalt aus Aschaffenburg steht Ihnen zur Seite
Sie wurden von der Polizei mit dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt konfrontiert und sind auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsbeistand, der Ihnen im Straf- und Verkehrsrecht helfen kann? Wenn es um Trunkenheit am Steuer geht, ist Ihr Anwalt für Strafrecht in Aschaffenburg für Sie da und vertritt Sie während des Ermittlungsverfahrens und vor Gericht. Die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich sind Spezialisten auf dem Gebiet des Straf- und Verkehrsrechts und daher ideal für die Vertretung Ihrer Interessen geeignet.
Sie wurden von der Polizei mit dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt konfrontiert?
Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.
Welche Strafen erwarten Sie bei Trunkenheit am Steuer? Ihr Anwalt erklärt
Wenden Sie sich bei Trunkenheit am Steuer sofort an einen Anwalt, der im Verkehrs- und Strafrecht versiert ist. Denn: Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, dem können empfindliche Strafen drohen. Die Sanktionen für Alkohol am Steuer sind zum Teil im aktuellen Bußgeldkatalog festgeschrieben. Ansonsten gibt es bei der Staatsanwaltschaft Listen für die Dauer der Sperrfrist für den Führerschein und die Höhe der Geldstrafe. Abhängig ist die Höhe der Strafe unter anderem davon, wie hoch die festgestellte Alkoholkonzentration im Blut war, ob es sich um einen erstmaligen oder einen wiederholten Verstoß handelt und ob noch weitere Verstöße zusammen mit Alkohol am Steuer, wie beispielsweise eine Fahrerflucht, begangen wurden.
In Sachen Strafhöhe muss zunächst einmal eingeordnet werden, ob das alkoholisierte Fahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Liegt der festgestellte Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 und ist darüber hinaus keine zusätzliche Ausfallerscheinung gegeben, wird die Trunkenheitsfahrt zumeist als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeldern bis zu 1500 Euro geahndet. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Trunkenheitsfahrten über 1,1 Promille werden immer als Straftat eingeordnet und führen zu einem langen Entzug der Fahrerlaubnis und einer empfindlichen Geldstrafe. Hier kann der Anwalt im Verfahren helfen, aber auch später mit einem Antrag auf nachträgliche Sperrzeitverkürzung.
Promille und Führerschein: Ab wie viel Promille gibt es ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot von einem Monat kann sich schon einhandeln, wer gegen die 0,5 Promillegrenze verstößt. Bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss kann das Fahrverbot sogar drei Monate betragen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Ihnen dann, wenn Sie mit einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr Auto gefahren sind oder den Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet haben. Mehr zum Thema Promille und Führerschein erläutert Ihnen Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Aschaffenburg gerne persönlich. Eine Möglichkeit der Hilfestellung ist beispielsweise bei einem sogenannten Nachtrunk möglich.
Kann man nach einer Trunkenheitsfahrt eine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ein Fahrverbot umgehen?
Es gibt tatsächlich Umstände, bei deren Vorliegen man eine Fahrerlaubnisentziehung positiv im Sinne der Mandanten reduzieren kann. Bei diesen Umständen handelt es sich jedoch um Ausnahmen. Solch eine Ausnahme könnte dann vorliegen, wenn Sie bzw. Ihr Anwalt für Strafrecht glaubhaft machen können, dass eine Fahrerlaubnisentziehung in Ihrem Fall eine unzumutbare Härte darstellt oder ein sogenannter Nachtrunk vorliegt. Auch nach der Verurteilung kann man unter gewissen Voraussetzungen eine Herabsetzung der Sperrfrist nach § 69 Abs. 7 StGB erreichen. Durch besondere Umstände des Einzelfalls bei Begehung der Tat können Sie ebenfalls Einfluss auf die Dauer der Sperrfrist für die Entziehung der Fahrerlaubnis nehmen. Nach einer Trunkenheitsfahrt ein Fahrverbot zu umgehen, ist hingegen leider nicht möglich. Dies ist nur bei weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet werden – wie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren – in manchen Fällen eine Option.