Anwalt für Sexualstrafrecht: Beratung, rechtliche Unterstützung und Vertretung vor Gericht
Brauchen Sie Unterstützung im Bereich Sexualdelikte? Unsere Kanzlei steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht kann Sie in Aschaffenburg und Umgebung beraten und zudem deutschlandweit außergerichtlich sowie gerichtlich vertreten. Wenden Sie sich gleich an uns! Wir können gemeinsam mit Ihnen alles in der Macht Stehende tun, um Ihren Ruf wiederherzustellen und die Vorwürfe aus dem Weg zu räumen. Gegen Sie wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Kinderpornografie oder sexueller Belästigung ermittelt? Zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme – wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie bei einem ersten Termin.
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Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.
Was ist das Sexualstrafrecht?
Beim Sexualstrafrecht handelt es sich im deutschen Strafrecht um den Bereich, der das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung schützt. In den §§ 174 ff. StGB (Strafgesetzbuch) sind verschiedene Straftatbestände geregelt, die allesamt die sexuelle Selbstbestimmung schützen sollen. Insbesondere die folgenden Straftaten sind von enormer Bedeutung im Alltag einer Rechtsanwaltskanzlei:
- sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen § 174 StGB
- sexueller Missbrauch von Kindern § 176 ff. StGB
- sexuelle Nötigung § 177 StGB
- Vergewaltigung § 177 StGB
- Exhibitionismus § 183 StGB
- Zuhälterei § 181a StGB
Das Sexualstrafrecht ist ein vielfältiger Bereich. Unterschiedliche Regelungsdelikte unterfallen diesem Teilbereich des Strafrechts. Da sich die Straftatbestände beträchtlich unterscheiden und das Vorgehen zudem stark vom Einzelfall abweicht, sollten Sie unseren Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren und sich in unserer Kanzlei in Aschaffenburg beraten lassen.
Was ist Kinderpornografie?
Bei dem Straftatbestand der Kinderpornografie handelt es sich um den Sachverhalt, dass eine Person kinderpornografische Inhalte besitzt oder willentlich verbreitet. Die strenge Handhabung der Vorschriften führt dazu, dass der Straftatbestand bereits dann erfüllt ist, wenn eine Darstellung mit kinderpornografischen Inhalten zeitweise in den Internetspeicher gelangt. Die Verstöße rund um das Thema Kinderpornografie gelten nicht als Kavaliersdelikt und werden überaus streng geahndet.
In diesem besonders sensiblen Bereich sind Falschbeschuldigungen denkbar gut geeignet, um die Reputation und das Leben des Betroffenen zu zerstören. Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht steht Ihnen in einem solchen Fall zur Seite. Gemeinsam können wir den konkreten Sachverhalt besprechen und prüfen. Anschließend ist es ggf. möglich, Schritte einzuleiten, um Ihr Ansehen wiederherzustellen und einen Vorwurf aus dem Weg zu räumen. Wenn Sie unzutreffende Behauptungen und Vorwürfe nachhaltig entkräften möchten, vertrauen Sie auf die Erfahrung Ihres Rechtsanwalts für Sexualstrafrecht in Aschaffenburg. Als Strafverteidiger bietet dieser Ihnen die bestmögliche Verteidigung.
Was ist der Unterschied zwischen sexueller Nötigung und sexueller Belästigung?
Zwei vergleichsweise häufig vorkommende Straftaten sind die sexuelle Nötigung und die sexuelle Belästigung. Doch was sind eigentlich die Unterschiede? Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe und gesetzlichen Tatbestände häufig von Laien vermischt, vertauscht oder synonym genutzt. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Handlungen. Eine sexuelle Belästigung ist die leichtere Form und nicht immer strafbar. Dies ist nur der Fall, wenn es sich zugleich um eine Beleidigung handelt. Allerdings können beispielsweise zivil- und arbeitsrechtliche Folgen eintreten.
Dagegen ist die sexuelle Nötigung immer strafbar. Körperliche sexuelle Gewalthandlungen oder sexueller Missbrauch unterfallen dem Begriff der Nötigung. Der sexuellen Nötigung machen sich all diejenigen strafbar, die durch Drohung mit Gewalt oder unter der Ausnutzung einer hilflosen Lage das Opfer zur Duldung sexueller Verhaltensweisen zwingen. Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht kann Ihnen genau mitteilen, wann die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist.
Gravierende Folgen im Sexualstrafrecht
Im Sexualstrafrecht drohen gravierende Strafen – allein aus diesem Grund sollten Sie sofort einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren, wenn gegen Sie Vorwürfe erhoben werden. Im schlimmsten Fall kann ein mögliches Sexualdelikt das Leben des Beschuldigten zerstören. Zum einen ahnden die Gerichte die verschiedenen Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuelle Belästigung oder sexuelle Nötigung sehr stark. Zudem wirken sich die Straftaten oder vermeintlichen Delikte bei Bekanntwerden auf das persönliche Umfeld aus. Eine Hausdurchsuchung kann die eigene Familie belasten, ein Besuch der Kripo am Arbeitsplatz zum Jobverlust führen.
In allen Fällen ist eins zwingend notwendig, um den Schaden zu beheben, bevor der Verlust der Reputation irreversibel ist: Sie müssen die Vorwürfe schnellstmöglich entkräften. Sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und weitere Sexualdelikte sind in der Gesellschaft mehr als verpönt und Sexualstraftäter stehen den vorhandenen Wertvorstellungen nach auf der untersten Stufe der Gesellschaft. Die Folgen sind somit gravierend. Wer von derartigen Auswirkungen betroffen ist, sollte unseren Anwalt für Sexualstrafrecht von der Kanzlei Fenderl & Dietrich kontaktieren. Mit Rechtsanwalt Günter Fenderl und Rechtsanwalt Frank Muhr stehen Ihnen zwei Anwälte zur Seite, die über die Bezeichnung als Fachanwalt für Strafrecht verfügen und somit langjährige Erfahrung auf dem Gebiet nachweisen können.
Wann hilft Ihnen ein Anwalt für Sexualstrafrecht weiter?
Das strafprozessuale Recht und auch die Grundrechte schreiben fest, dass jede Person in Deutschland das Recht auf eine angemessene Verteidigung hat. Dies gilt für Sexualdelikte oder Betrügereien gleichermaßen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihnen sexueller Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie oder sonstige Delikte vorgeworfen werden. Unsere Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich ist in Aschaffenburg in diesem Bereich aktiv und hilft Ihnen vom ersten Vorwurf bis zur letzten Instanz vor Gericht. Für eine Privatperson ist es oftmals schwer, die Tragweite der Vorwürfe zu begreifen und eine adäquate Verteidigung zu ergreifen. Gemeinsam können wir jedoch eine Verteidigungsstrategie erarbeiten. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Beratungstermin in Aschaffenburg.
Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht: Beratung und rechtliche Unterstützung
Dem Sexualstrafrecht ist es häufig gemein, dass Falschbeschuldigungen vorkommen und eine unsichere Beweislage existiert. Was auf den ersten Blick negativ klingt, ist in den meisten Fällen die ideale Ausgangslage, um eine effektive Strafverteidigung in Angriff zu nehmen. Ihr Strafverteidiger aus Aschaffenburg kann dann die Falschbeschuldigungen wegen Kinderpornografie, sexueller Belästigung, Vergewaltigung und Co. aus dem Weg räumen und auf Basis der unsicheren Faktenlage einen Freispruch erwirken.
Doch unsere Unterstützung bezieht sich nicht ausschließlich auf die gerichtliche Vertretung – vielmehr ist das vorrangige Ziel, die Vorwürfe bereits vor einer etwaigen Gerichtsverhandlung aus dem Weg zu räumen. Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht klärt Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über sämtliche Möglichkeiten auf.
Anwalt für Sexualstrafrecht in Aschaffenburg – jetzt beraten lassen!
Wenn Sie Unterstützung von einem Anwalt für Sexualstrafrecht benötigen, kontaktieren Sie umgehend die Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich aus Aschaffenburg. Neben dem Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht stehen wir Ihnen auch im Bereich des Strafrechts und insbesondere im Sexualstrafrecht zur Seite. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Co. sind äußerst sensible Straftaten, bei denen es auf absolute Diskretion ankommt. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie gerne beraten. Anschließend stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie deutschlandweit gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Vereinbaren Sie gleich einen Termin!