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Raub: Welche Strafe kommt auf einen zu? Ihr Strafverteidiger aus Aschaffenburg hilft

Sie benötigen Unterstützung im Strafrecht? Die Kanzlei Fenderl & Dietrich steht Ihnen in Aschaffenburg gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei all Ihren Anliegen. Wenn es um die nach einem Raub drohende Strafe geht, sind wir mit unserer langjährigen Erfahrung im Strafrecht genau der richtige Partner für Sie. Gegen Sie wird wegen einer Straftat ermittelt und Sie befürchten eine harte Strafe? Dann sind wir zur Stelle. Kontaktieren Sie einfach unsere Rechtsanwaltskanzlei und vereinbaren Sie einen Termin!

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Was ist ein Raub?

Der Raub ähnelt einem Diebstahl. Allerdings drohen bei einem Raub härtere Strafen. Grundsätzlich wird einem anderen etwas von einer Person weggenommen. Bei einem Raub muss dies mit einem qualifizierten Nötigungsmittel geschehen. Das können zum Beispiel eine Drohung mit einer Gefahr für Leib und Leben oder das Ausüben von Gewalt sein. Wie Sie sehen, fallen viele Tätigkeiten unter den Raubbegriff des StGB. § 249 StGB kann sowohl bei einem einfachen Raub einer Handtasche als auch beim Überfall eines Bankräubers einschlägig sein. Die Grenzen sind fließend – das Gleiche gilt für den Strafrahmen. Falls Sie Verdächtiger sind und eine Vorladung bekommen haben, sollten Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Mit einem erfahrenen Strafverteidiger stehen die Chancen gut, das bestmögliche Ergebnis im Strafverfahren zu erreichen.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?

Die entscheidende Abgrenzung erfolgt zwischen einem Raub und dem Diebstahl. Beim Raub droht eine hohe Strafe, während der Diebstahl vergleichsweise milde bestraft wird. Im Volksmund werden die Begriffe Diebstahl und Raub häufig synonym verwendet oder vertauscht. Allerdings gibt es einen grundlegenden Unterschied: Während beim Diebstahl die Wegnahme einfach so geschieht, bedarf es für die Annahme eines Raubs gem. § 249 StGB einer Nötigung. Wie bereits festgestellt, kann es sich dabei um Gewalt oder eine Drohung handeln. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch und prüfen, ob es sich beim konkreten Vorwurf um einen Diebstahl oder Raub handelt.

Was sind räuberische Erpressung und räuberischer Diebstahl?

In den §§ 249ff StGB sind nicht nur der Raub und dessen Strafe geregelt. Darüber hinaus gibt es noch Qualifikationstatbestände und abweichende Regelungen. Dies trifft bei räuberischer Erpressung und auch beim räuberischen Diebstahl zu. Eine räuberische Erpressung unterscheidet sich von einem Raub dergestalt, dass der Täter das Opfer zwingt, die Tatbeute selbst herauszugeben. Es handelt sich somit um einen entscheidenden juristischen Unterschied. Beim Raub steht die Wegnahme im Vordergrund, bei der räuberischen Erpressung gibt es keine Wegnahme, vielmehr gibt das Opfer die Sache „freiwillig“ heraus.

Der räuberische Diebstahl unterscheidet sich vom Raub durch den Zeitpunkt, zu dem das Nötigungsmittel eingesetzt wird. Beim Raub dienen Drohung oder Gewalt dem Zweck, die Wegnahme zu ermöglichen. Beim räuberischen Diebstahl hingegen dienen sie dazu, nach der Wegnahme im Besitz des gestohlenen Gutes zu bleiben.

Die Strafe bei einer räuberischen Erpressung oder einem räuberischen Diebstahl und die Strafe beim Raub sind jedoch gleich – für Sie macht es diesbezüglich keinen großen Unterschied. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Fenderl & Dietrich gibt in allen Fällen das Beste, um Sie vor einer beträchtlichen Strafe zu bewahren.

Welche Strafen drohen beim Raub?

Bei den Raubdelikten drohen teilweise hohe Strafen. Dazu gehören der Raub, der räuberische Diebstahl und auch die räuberische Erpressung. Hierbei handelt es sich um Verbrechen im Sinne des § 12 StGB. Dies bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht. Darüber hinaus kann es beim Raubmord sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahre geben. Der Strafrahmen ist groß – umso wichtiger ist es, schnell einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Mit professioneller Hilfe ist die bestmögliche Verteidigung gegeben. Aufgrund des kleinen Unterschied zwischen Raub und Diebstahl ist es in manchen Fällen möglich, einen Diebstahl anzunehmen und somit eine geringere Strafe zu erreichen.

Was macht die Polizei bei einem Raub?

Bei einem Raub hat die Polizei zahlreiche Möglichkeiten, um gegen Sie zu ermitteln. Denn in den wenigsten Fällen nimmt die Polizei den Täter direkt am Tatort fest. Wenn Sie eine Vorladung erhalten, sind Sie im Zuge der polizeilichen Ermittlungen in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerutscht. Bei einem Raub durchsucht die Polizei natürlich die Überwachungskameras in der Umgebung der Tat. Zudem sind auch Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder Telekommunikationsdaten häufig der Grund für ein Verdachtsmoment. Ganz gleich, welche Maßnahmen die Polizei ergriffen hat – wenn Sie eine Vorladung bekommen, sollten Sie sofort unsere Anwaltskanzlei aufsuchen, um sich professionelle Hilfe zu holen.

Was tun bei einer Vorladung durch die Polizei?

Bei einer Vorladung durch die Polizei ist der erste Schrecken oft groß. Als Beschuldigter sollten Sie dann nicht zögern und den Ihnen gemachten Vorwurf ernst nehmen. Dabei sollten Sie auf keinen Fall zur polizeilichen Vernehmung gehen, sondern zunächst anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Wir beraten mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

Wie verteidigt Sie der Rechtsanwalt bei Raub und drohender Strafe?

Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht natürlich immer die Einstellung des Verfahrens. Darauf arbeiten wir ab der Übernahme Ihres Mandats hin. Dabei übernehmen wir sämtliche Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten: Wir setzen uns für Sie mit Polizei und Staatsanwaltschaft auseinander. Nach der Beantragung Ihrer Ermittlungsakte können wir genau prüfen, welche Strategie Erfolg verspricht. Schließlich sind alle Fälle verschieden. Gemeinsam mit Ihnen erörterten wir die vielversprechendste Strategie, um die Verfahrenseinstellung zu bewirken. Falls kein Weg an einer Verurteilung vorbeiführt, tun wir alles in unserer Macht Stehende, um eine möglichst milde Strafe wegen Raubs zu erreichen.

Unterstützung von Ihrem Strafverteidiger aus Aschaffenburg

Mit einem fachlich kompetenten und erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite stehen die Chancen gut, glimpflich aus der Sache herauszukommen. Ihr Strafverteidiger aus Aschaffenburg hilft Ihnen weiter. Dabei steht die Information im Vordergrund – zunächst klären wir Sie über den Unterschied zwischen Raub und Diebstahl auf, damit Ihnen die Tragweite des Verfahrens bewusst wird. Dann geht es um eine individuelle Beratung, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen und bewahren Sie vor einer Strafe wegen Raubs.

Raub und drohende Strafe? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Wenn Sie wegen eines Raubs eine Strafe befürchten, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in Aschaffenburg. Wir stehen Ihnen in der Kanzlei Fenderl & Dietrich in diesem Rechtsgebiet ebenso wie im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht zur Verfügung. Neben der kompetenten und ehrlichen Beratung können wir Sie in Deutschland gerichtlich und außergerichtlich vertreten – nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!