Diebstahl: Welche Strafe droht? Ihr Rechtsanwalt aus Aschaffenburg hilft weiter
Sie benötigen einen Rechtsbeistand im Strafrecht? Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen, die Sie nicht begangen haben? Sie möchten nach einem Diebstahl die Strafe möglichst gering halten? Die Rechtsanwaltskanzlei Fenderl & Dietrich ist in allen Fällen der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir sind neben dem Versicherungsrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht auch insbesondere eine versierte und erfahrene Unterstützung im Strafrecht. Dank unserer Expertise bieten wir Ihnen eine professionelle Strafverteidigung an. Gemeinsam holen wir das Beste aus jedem individuellen Fall heraus. Zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
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Was sind die sogenannten Eigentumsdelikte?
Was ist ein Diebstahl?
Der Diebstahl ist in § 242 I StGB geregelt. Er gehört zu den häufigsten Straftatbeständen in Deutschland – eine Anzeige wegen Diebstahls ist keine Seltenheit. Oft flattert den Personen eine Vorladung hinein. Die wohl gängigste Variante ist der Ladendiebstahl. Doch was muss überhaupt passieren, damit ein Diebstahl im Sinne des § 242 I StGB vorliegt? Aus objektiver Sicht genügt es, wenn eine fremde, bewegliche Sache weggenommen wird. Darüber hinaus muss der Täter jedoch noch den Vorsatz haben, den ursprünglichen Eigentümer zu enteignen und sich die fremde Sache selbst oder einem Dritten zuzueignen.
Sollte Ihnen ein solches Delikt vorgeworfen werden, wenden Sie sich am besten gleich an Ihren Strafverteidiger der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg – wir helfen Ihnen gerne weiter, um Sie bei einem Diebstahl vor der Strafe zu bewahren.
Bei Diebstahl: Welche Strafe droht?
Grundsätzlich drohen bei einem Diebstahl als Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Der Diebstahl ist dabei das Grunddelikt. Darüber hinaus gibt es einige Qualifikationen, bei denen die Strafe höher sein kann. Es kommt somit immer auf den genauen Fall an. Ein einfacher Bandendiebstahl, ein schwerer Bandendiebstahl, Einbruchdiebstahl oder der Wohnungseinbruch und Mundraub werden naturgemäß unterschiedlich bestraft. Ihr Strafverteidiger kann Ihnen die Unterschiede erklären und in Ihrem Interesse nutzen. Wir versuchen, das Strafverfahren zu beenden, und vertreten Sie bestmöglich vor Gericht und außerhalb des Gerichts, um eine Strafe wegen Diebstahls zu verhindern oder zumindest möglichst milde zu gestalten.
Welche Qualifikationen wirken sich auf die Diebstahl-Strafe aus?
In vielen Fällen ist es noch möglich, bei Diebstahl mit einer milden Strafe davon zu kommen. Der Strafrahmen wird höher, wenn es sich um eine der Qualifikationen handelt. Dabei sind die Grenzen häufig fließend – für Laien ist es teilweise nicht leicht ersichtlich, ob es sich um einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, einen Einbruchsdiebstahl oder einen anderen besonders schweren Fall handelt. Dann droht auch eine nicht bewährungsfähige Freiheitsstrafe. Gem. § 243 StGB gibt es einige Tatsituationen, in denen der Gesetzgeber eine Diebstahl-Strafe von bis zu 10 Jahren als gerecht empfindet. Dazu zählt zum Beispiel der herkömmliche Einbruchdiebstahl, bei welchem der Täter in Geschäftsräume einsteigt – der Wohnungsdiebstahl fällt jedoch nicht unter den § 243 II StGB. Zu den Regelbeispielen gehört zudem ein einfacher Bandendiebstahl, bei welchem der Täter gewerbsmäßig stiehlt. Die Regelbeispiele sind allerdings keinesfalls die zwangsläufige Folge – vielmehr kann das Gericht auch bei der Erfüllung abweichend von der gesetzlichen Vermutung einen schweren Fall des Diebstahls verneinen. Hier ist eine Verteidigung durch einen Anwalt bei Diebstahl essenziell, um die Annahme des schweren Falls zu vermeiden und eine empfindliche Strafe wegen Diebstahls zu verhindern.
Daneben gibt es in § 244 StGB weitere Qualifikationen. Ein schwerer Bandendiebstahl kann ebenfalls wie der Wohnungseinbruchdiebstahl nicht mehr mit einer Geldstrafe bestraft werden. Bei privaten Wohnungen droht eine Diebstahl-Strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Bei einer Anzeige wegen Diebstahls kommt es somit entscheidend darauf an, um welche Art von Wohnungseinbruch es sich handelt. Eine private Wohnung wird anders beurteilt als Geschäftsräume. Besonders schwer ist die Abgrenzung bei gemischt genutzten Gebäuden. Dann kann Ihnen ein Anwalt für Strafrecht helfen, das Bestmögliche aus der Situation herauszuholen.
Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl, Raub und Betrug?
Häufig ist auch eine Abgrenzung zu anderen Straftaten notwendig. Der Diebstahl unterscheidet sich von dem Raub, obwohl es sich bei beiden Delikten um Eigentumsdelikte handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Einbruchsdiebstahl, einfacher Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl oder Mundraub vorliegt – bei allen Varianten des Diebstahls liegt lediglich eine Wegnahme vor. Beim Raub muss diese Wegnahme durch eine Nötigung qualifiziert sein, etwa durch eine Drohung oder das Ausüben von Gewalt.
Demgegenüber ist der Betrug kein Eigentumsdelikt. Hierbei handelt es sich vielmehr um ein Vermögensdelikt. Anstelle der Wegnahme wird beim Betrug eine Vermögensverfügung verlangt. Der Täter nimmt die Sache also nicht weg – vielmehr täuscht er das Opfer, das daraufhin die fremde Sache freiwillig herausgibt. Im Einzelfall hilft Ihnen Ihr Anwalt bei Diebstahl, Raub oder Betrug weiter. Dazu können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern, um welches Delikt es sich genau handelt.
Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
Sie sollten sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Aschaffenburg, sobald die Anzeige im Briefkasten ist. Jede Aussage bei der Polizei kann Ihre Chancen auf das Verhindern der Strafe wegen Diebstahls verringern – eine polizeiliche Vernehmung ist somit nie ratsam. Vielmehr sollten Sie sich zunächst von Ihrem Anwalt für Strafrecht beraten lassen. Wir erarbeiten dann gemeinsam eine Verteidigungsstrategie für Sie.
Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg
In schweren Zeiten braucht man einen verlässlichen Partner – das wissen wir und das sind wir. Wenn Sie eine Anzeige wegen Diebstahls bekommen haben, helfen Ihnen unsere verlässlichen Anwälte weiter. Wir stehen Ihnen im Strafrecht ebenso wie im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht zur Seite. Als Rechtsbeistand mit langjähriger Erfahrung zielen wir immer darauf ab, das Verfahren außergerichtlich einstellen zu lassen, vertreten Sie aber natürlich auch vor Gericht. Dabei obliegt uns der gesamte Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gegenseite.
Bei drohender Strafe wegen Diebstahls: Termin vereinbaren mit Ihrem Strafverteidiger
Sie befürchten eine hohe Strafe wegen Diebstahls? Die Anzeige lastet auf Ihrem Gemüt? Wenden Sie sich gleich an uns: Als erfahrene Kanzlei können wir Ihnen die Sorgen nehmen und eine rationale Strategie erarbeiten. Schnelles Handeln erhöht meistens die Chancen einer außergerichtlichen Einstellung. Aus diesem Grund sollten Sie schnell einen Beratungstermin in Aschaffenburg vereinbaren – ganz gleich, ob Ihnen ein Wohnungseinbruch, Mundraub oder Einbruchdiebstahl vorgeworfen wird.