Bei Abmahnung: Ihr Anwalt aus Aschaffenburg steht Ihnen zur Seite
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber unterstützt? Dann stehen Ihnen die Fachanwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zur Seite. Die Anwälte der Kanzlei können Sie gerichtlich und außergerichtlich unterstützen und Ihnen erläutern, welche Auswirkungen der Erhalt einer Abmahnung für Sie hat. Vielleicht verletzt Ihr Angestellter aber auch Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag und Sie möchten ihm sein Fehlverhalten vor Augen führen und ihm die Konsequenzen einer erneuten Pflichtverletzung vor Augen führen? Jetzt möchten Sie wissen, welchen Anforderungen eine Abmahnung genügen muss? Bei allen Fragen rund um die Abmahnung: Anwalt Oliver Dietrich ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht der ideale Ansprechpartner für Sie.
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber unterstützt?
Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.
Was ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung? Ihr Anwalt in Aschaffenburg informiert
Eine Abmahnung im Rechtssinne liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten aufmerksam macht und zugleich klarstellt, dass der Arbeitnehmer dieses Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen hat, da ihm ansonsten arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Solch eine arbeitsrechtliche Konsequenz kann beispielsweise eine Kündigung sein. Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht in der Regel eine notwendige Voraussetzung dafür, dass eine verhaltensbedingte Kündigung vonseiten des Arbeitgebers ausgesprochen werden kann. Die Abmahnung im Arbeitsrecht erfüllt grundsätzlich drei Zwecke: Sie fungiert als Warnung, als Hinweis und als Ermahnung.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Anwalt Oliver Dietrich hilft Ihnen in Aschaffenburg gerne weiter – nehmen Sie Kontakt auf.
Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Abmahnung achten?
Wollen Sie als Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, müssen Sie bestimmte inhaltliche Vorgaben einhalten. Über diese Vorgaben informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Zunächst muss das abgemahnte Verhalten vom Arbeitgeber möglichst genau beschrieben werden, sodass der Arbeitnehmer sicher weiß, auf welchen Vorfall sich der Arbeitgeber bezieht. Idealerweise sollten Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes benannt werden.
Des Weiteren muss das betreffende Verhalten deutlich als Vertragsverstoß gerügt und eine Aufforderung ausgesprochen werden, dass dieses Verhalten zukünftig unterlassen werden soll. Abschließend muss aus der Abmahnung für den Arbeitnehmer klar hervorgehen, dass bei wiederholtem Fehlverhalten eine Kündigung droht.
Als Arbeitnehmer sollten Sie wissen, dass es auch unberechtigte Abmahnungen im Arbeitsrecht gibt, deren Entfernung aus der Personalakte Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen können. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, kann Ihr Anwalt der Kanzlei Fenderl & Dietrich aus Aschaffenburg für Sie überprüfen, ob diese Abmahnung formal und inhaltlich überhaupt wirksam ist. Ist dies nicht der Fall, können gemeinsam weitere Schritte geplant werden.
Wann sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden?
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen möchten oder als Arbeitnehmer eine solche erhalten haben, dann lohnt sich der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht. Denn dieser kann für Sie für Rechtssicherheit sorgen und Ihnen all Ihre rechtlichen Optionen aufzeigen. Sollte sich ein Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber entwickeln bezüglich der Abmahnung, kann Ihr Anwalt Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten.