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Verkehrsunfall im Ausland – das sollten Sie wissen

Ein Verkehrsunfall im Ausland kann die Freude und das Besondere eines Urlaubs schnell trüben. Während man sich auf unvergessliche Momente, neue Abenteuer und eine andere Kultur freut, können unerwartete Zwischenfälle wie ein Autounfall für Stress, Unsicherheit und Ängste sorgen. Daher ist es wichtig, gut informiert zu sein und zu wissen, wie man sich in einer fremden Umgebung bei einem Verkehrsunfall verhalten sollte. Aber was kann man bei einem Verkehrsunfall im Ausland tun? Wir informieren Sie, was Sie bei der Unfallabwicklung beachten sollten, wann Ihnen Schmerzensgeld zusteht und wie Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen kann.

Autounfall im Ausland – das Wichtigste im Überblick:

  • Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollten Betroffene – genau wie in Deutschland üblich – zunächst den Unfallort absichern, Erste Hilfe leisten, die Polizei rufen und den Unfallbericht ausfüllen.
  • Europäische Versicherungen müssen Schadensfälle schnell abwickeln (max. 3 Monate ab Erhalt aller erforderlichen Unterlagen).
  • Die Grüne Karte fungiert als Nachweis der Haftpflichtversicherung bei Autounfällen im Ausland.
  • Verkehrsunfall im Ausland – Gerichtsstand: Bei einem Autounfall im Ausland greift das im jeweiligen Land geltende Recht.
  • Bei Fragen zu einem Verkehrsunfall im Ausland und dessen Regulierung sollte immer ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden, um Ihr Recht zu wahren.
  • Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei diesbezüglicher Absicherung die Anwaltskosten.

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Was sollte man bei einem Verkehrsunfall im Ausland tun?

Vor der Abreise in den Urlaub mit dem eigenen Auto sollte man bestenfalls immer einen Europäischen Unfallbericht einpacken, um den Unfallhergang ggf. dokumentieren zu können und die spätere Schadenabwicklung mit der Versicherung zu erleichtern. Außerdem gehören Warndreieck, mehrere Warnwesten und ein funktionsfähiger Verbandskasten zu den notwendigen Utensilien.

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollten Betroffene unbedingt folgende Schritte unternehmen:

  1. Unfallort absichern

Bei einem Autounfall im Ausland sollte man im ersten Schritt das Fahrzeug anhalten. Danach schaltet man die Warnblinkanlage ein und legt seine Warnweste an. Anschließend stellt man das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 150 Schrittlängen auf. Dabei sollte man unbedingt die eigene Sicherheit beachten. Mögliche Unfallzeugen werden aufgefordert, bis zum Erscheinen der Polizei zu warten.

  1. Erste Hilfe

Erste Hilfe ist obligatorisch. Dazu ruft man den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder die Polizei europaweit unter der Telefonnummer 112 und hilft möglichen Verletzen. Die Notfallzentrale kann Sie telefonisch bei der Ersten Hilfe unterstützen. Bleiben Sie so lange am Telefon, bis die Notfallzentrale den Anruf beendet.

  1. Polizei rufen

In den meisten Fällen sollte man bei einem Autounfall im Ausland die Polizei rufen: Bei Verletzten, hohen Sachschäden, wenn sich der Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder bei fehlender Einigung. Auch wenn ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist, sollte man in jedem Fall die Polizei rufen (Euronotruf unter Telefonnummer 112 oder in Deutschland unter Telefonnummer 110). Aber auch wenn der Schaden nur gering sein mag, sollte man bei einem Verkehrsunfall im Ausland zur Regulierung lieber die Polizei verständigen. Hier sollten sich Betroffene unbedingt eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen lassen und den Namen und die Dienststelle der Polizeibeamten notieren.

  1. Kommunikation mit der Polizei

Wer sich unsicher über den genauen Unfallhergang fühlt, beschränkt die Angaben nur auf die eigene Person und das Fahrzeug. Polizeiliche Verwarnungsgelder sollten nur dann akzeptiert werden, wenn das Verschulden eindeutig ist (z. B. hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, rote Ampel überfahren oder ein Handyverstoß am Steuer). Zudem sollte man niemals Schriftstücke unterschreiben, die man nicht vollständig versteht.

  1. Unfallbericht ausfüllen

Wenn möglich, sollten Unfallbeteiligte gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen. Dabei sollten Angaben zum Unfall, den beteiligten Fahrzeugen und den Personen gemacht werden. Jedoch sollte durch die Betroffenen kein Schuldanerkenntnis abgeben werden.

Eigene Beweissicherung beim Verkehrsunfall im Ausland

Wer keinen Unfallbericht mitführt, kann sich selbst einige Notizen machen (z. B. Name und Anschrift des Fahrers und Fahrzeughalters mit Ausweispapieren – sofern es sich um unterschiedliche Personen handelt, Kennzeichen und Versicherungsnummer des Unfallgegners, Zeit und Ort des Unfalls sowie Sicht- und Wetterverhältnisse). Danach sollte man die Unfallstelle unbedingt fotografieren, sowohl aus einer Gesamtperspektive als auch aus der Richtung aller beteiligten Fahrzeuge, um mögliche Bremsspuren und Fahrzeugbeschädigungen festzuhalten.

Zudem sollten Betroffene immer alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Rechnungen aufheben. Nach dem Unfall sollte man diesen innerhalb einer Woche bei der eigenen Versicherung melden, besonders dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.

Was ist die Grüne Karte und wofür braucht man sie?

Die Grüne Karte wird kostenfrei von der eigenen Kfz-Versicherung bereitgestellt und dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung bei einem Verkehrsunfall im Ausland. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug und zur Versicherung aufgeführt. In einigen Ländern (z. B. Schweiz, Norwegen, Island, Montenegro, Liechtenstein und Serbien) ist die Grüne Karte bei Unfällen nicht mehr zwingend erforderlich, kann allerdings dennoch von Nutzen sein.

Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Ländern gültig, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben:

  • alle EU-Mitgliedsstatten
  • Andorra
  • Bosnien-Herzegowina
  • Großbritannien
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Serbien
  • Schweiz

In ein paar Ländern ist die Grüne Karte allerdings verpflichtend mitzuführen:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Um absolut sicherzugehen, ob Sie bei einer Reise ins Ausland eine Grüne Karte benötigen, fragen Sie am besten bei Ihrer Kfz-Versicherung nach.

Hintergrundwissen:

Erst seit 2021 wird die Grüne Karte auf weißes Papier gedruckt – zuvor war sie nur gültig, wenn sie tatsächlich auf grünem Papier ausgestellt war, wodurch auch ihr Name entstand. Heute trägt die Karte die offizielle Bezeichnung „internationale Versicherungskarte“.

Welche Ansprüche kann man bei einem Autounfall im Ausland geltend machen?

Im Falle eines Unfalls in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Island, Großbritannien oder Liechtenstein kann man Ansprüche in Deutschland geltend machen. Um herauszufinden, wer der zuständige Regulierungsbeauftragte ist, kann man den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 25 02 600 kontaktieren. Hier gilt das Schadensersatzrecht des jeweiligen Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU muss man sich hingegen direkt an die ausländische Versicherung wenden. Die geltend gemachten Kosten sind je nach Land unterschiedlich. Beispielsweise werden Ausgaben für Rechtsanwälte und Gutachter oftmals nicht ersetzt, während bei Mietwagen und Nutzungsausfall andere Regeln gelten. Dennoch ist es meist ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kennt sich mit Verkehrsunfällen im Ausland und deren Regulierung aus, sodass er Ihr Recht wahren und durchsetzen kann.

Schmerzensgeld: Das ist wichtig

Verletzungen sollten immer von der Polizei protokolliert werden. Um etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend zu machen, sollte man zudem einen örtlichen Arzt aufzusuchen und sich die Verletzung attestieren lassen (auch bei leichten Verletzungen). Fotos von den Verletzungen können als zusätzliche Beweismittel hilfreich sein, falls ausländische Atteste nicht akzeptiert werden. Auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist an dieser Stelle hilfreich. Dieser kann alle Fragen zu einem Verkehrsunfall im Ausland und dem Gerichtsstand beantworten.

Die Kanzlei Fenderl & Dietrich steht Ihnen mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung zur Seite, falls Sie einen Autounfall im Ausland hatten. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen die feinen Nuancen und Fallstricke dieses Rechtsgebiets und helfen Ihnen, sicher durch die Wogen der Schadensregulierung und möglicher Schmerzensgeldansprüche zu navigieren. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Wie läuft die Unfallabwicklung im Ausland ab?

Sicherlich stellen Sie sich die Frage, wie bei einem Autounfall im Ausland die Schadensregulierung vonstattengeht. Grundsätzlich können Sie bei Ihrem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung Ansprüche geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug bei dem Unfall einen Schaden erlitten hat.

Obwohl die EU die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie eingeführt hat, um die Schadensabwicklung zu erleichtern, sind Komplikationen an der Tagesordnung. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann hier juristischen Beistand bieten und bei einem Autounfall im Ausland die eigenen Interessen vertreten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Kanzlei Fenderl & Dietrich auf, um Ihr Recht durchzusetzen oder sich gegen die unrechtmäßige Anspruchserhebung Ihres Unfallgegners zur Wehr zu setzen.

Welche Aufgabe hat ein Schadenregulierungsbeauftragter?

Der Schadenregulierungsbeauftragte einer Versicherung bearbeitet Schadensansprüche, die sich aus Verkehrsunfällen in EU-Ländern ergeben, in denen der Geschädigte keinen Wohnsitz hat. Dieser sammelt alle relevanten Informationen für die Schadensregulierung und fungiert als Ansprechpartner für Geschädigte, die ihren Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers regulieren lassen möchten. Der Beauftragte ist diesbezüglich verpflichtet, die Ansprüche nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln.

Wie lange dauert die Regulierung eines Verkehrsunfalls im Ausland?

Innerhalb Europas sind die Versicherungen verpflichtet, Schadensfälle schnell abzuwickeln. Die Regulierungsfrist beträgt maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sollte der Versicherer diese Frist nicht einhalten, kann die Entschädigungsstelle des Staates eingeschaltet werden, in dem man seinen Wohnsitz hat. In Deutschland wird diese durch die Verkehrsopferhilfe e.V. repräsentiert. Weitere Informationen finden Sie unter www.verkehrsopferhilfe.de.

Verkehrsunfall im Ausland – Gerichtsstand: Welches Recht gilt?

Zwangsläufig stellt sich die Frage bei einem Verkehrsunfall im Ausland: Was ist der Gerichtsstand? Prinzipiell gilt bei einem Unfall im Ausland immer das in dem Land geltende und somit nicht das deutsche Recht. Daher erfolgt auch die Regulierung des Unfalls nach ausländischem Recht. Wenn man jedoch bei einem Unfall mit einem deutschen Bundesbürger im Ausland zusammenstößt, gilt wiederum deutsches Schadensersatzrecht. Wenn alle beteiligten Parteien einen Wohnsitz in Deutschland haben und ihre Fahrzeuge in Deutschland versichert sind, wird der Fall wie ein inländischer Unfall behandelt und über die deutschen Haftpflichtversicherungen abgewickelt. Der Gerichtsstand bei einem Verkehrsunfall im Ausland hängt also von der konkreten Konstellation ab. Auch hier kann die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt Mehrwert bieten.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall im Ausland helfen?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt sich bestens mit den einschlägigen Regelungen und der aktuellen Rechtsprechung aus und kann Ihnen bei der Unfallabwicklung helfen. In der Kanzlei Fenderl & Dietrich stehen Ihnen vier qualifizierte und motivierte Fachanwälte zur Verfügung, die Sie mit aller Kraft unterstützen.

Bei einer Beratung beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Autounfall im Ausland, die Schadensregulierung und den Gerichtsstand. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Kommunikation mit ausländischen Versicherungen und Behörden bei und leiten ggf. rechtliche Schritte ein. Natürlich kümmern wir uns auch um andere Fälle, z. B. wenn Sie eines Handyverstoßes am Steuer, einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderer verkehrsbezogener Vergehen im Ausland bezichtigt werden. Übrigens: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann diese oftmals die Kosten für den rechtlichen Beistand übernehmen.

Wenn Sie also in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt sind und Unterstützung benötigen, sollten Sie nicht zögern und unsere Kanzlei kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen und eine reibungslose Abwicklung des Schadensfalls sicherzustellen. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um professionelle rechtliche Beratung und Unterstützung zu erhalten!