Kapitaldelikte – Ihr Strafverteidiger in Aschaffenburg hilft
Sie benötigen einen Strafverteidiger für Kapitaldelikte, denn Ihnen droht eine Anklage wegen Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge? Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt in Aschaffenburg zur Verfügung. Mit unserer langjährigen Erfahrung kümmern wir uns um eine optimale Verteidigung bei Kapital- bzw. Tötungsdelikten. Unsere Strafverteidigung umfasst die anfängliche Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Ganz gleich, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Mord oder Totschlag – wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie schnellstmöglich zu uns Kontakt auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir erarbeiten als Rechtsanwalt für Strafrecht die passende Verteidigungsstrategie für Sie.
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Was sind Kapitaldelikte?
Unter sogenannten Kapitaldelikten versteht man verschiedene Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB). § 74 II GVG zählt diese Delikte auf. Die folgenden Straftaten sind Beispiele für solche Kapitalverbrechen:
- Mord § 211 StGB
- Totschlag § 212 StGB
- Raub mit Todesfolge § 251 StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB
Welche Tötungsdelikte kennt das deutsche Strafrecht?
Das deutsche Strafrecht kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Tötungsdelikte. Eine trennscharfe Differenzierung zwischen den Verbrechen ist erforderlich, da sich beispielsweise die Strafe bei Mord und Totschlag deutlich unterscheidet. Das Gleiche gilt für weitere Tötungsdelikte. Folgende Straftatbestände gibt es u. a. im einschlägigen StGB:
- Mord
- Totschlag
- Tötung auf Verlangen
- Fahrlässige Tötung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Raub mit Todesfolge
- Brandstiftung mit Todesfolge
- Vergewaltigung mit Todesfolge
- Geiselnahme mit Todesfolge
Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?
Im Volksmund ist eine irrige Annahme weit verbreitet: Der Mörder wollte sein Gegenüber umbringen und plante die Tat. Beim Totschlag hingegen handelt es sich um eine spontane Tötung im Affekt – dies ist falsch. Der Gesetzgeber hat eine klare Regelung geschaffen, wann es sich um einen Totschlag oder Mord handelt. Beiden Straftatbeständen ist gemein, dass jemand einen anderen Menschen vorsätzlich getötet hat. Für die Bejahung eines Mords muss ein zusätzliches Mordmerkmal vorliegen. Nach der gesetzlichen Konzeption des § 211 StGB handelt es sich um einen Mord, wenn der Täter einen anderen Menschen aus folgenden Gründen getötet hat:
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebs
- Habgier
- niedrige Beweggründe
- Grausamkeit
- Heimtücke
- gemeingefährliche Mittel
- Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht
Vorsatz und Fahrlässigkeit – was ist der Unterschied bei den Kapitaldelikten?
Wesentliches Merkmal des deutschen Strafrechts ist die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für die Tötungsdelikte ist diese Unterteilung ebenfalls bedeutsam. Bei Mord und Totschlag handelt es sich um zwei vorsätzliche Tötungsdelikte. Demgegenüber sind die fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge fahrlässige Kapitaldelikte. Vorsatz liegt vor, wenn der Täter den Tod des Gegenübers wollte, das Ergebnis seiner Handlung sicher wusste oder dies zumindest billigte. Demgegenüber handelt ein Täter fahrlässig, wenn er durch eine Sorgfaltspflichtverletzung den Tod eines Menschen verursacht. Dies liegt besonders oft bei Verkehrsunfällen vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Was ist die Körperverletzung mit Todesfolge?
Bei der Körperverletzung mit Todesfolge handelt es sich um einen Straftatbestand, der sich aus einer vorsätzlichen Körperverletzung und einer fahrlässigen Tötung zusammensetzt. Gem. § 227 StGB begeht eine Körperverletzung mit Todesfolge derjenige, der durch eine Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursacht. Die Körperverletzung erfolgte vorsätzlich, für das Eintreten des Todes reicht Fahrlässigkeit.
Mord und Totschlag: Welche Strafe droht für Tötungsdelikte?
Die Strafen für Kapitaldelikte sind empfindlich. Das konkrete Strafmaß ist von der Schwere der Schuld und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig. Eine Beurteilung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht ist unerlässlich. Gerne schauen wir uns mit Ihnen die Umstände des Einzelfalls an, um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie den Strafrahmen für einige Tötungsdelikte:
- Strafe bei Mord: lebenslänglich
- Strafe bei Totschlag: 5 Jahre bis 15 Jahre
- Strafe bei Tötung auf Verlangen: 6 Monate bis 5 Jahre
- Strafe bei fahrlässiger Tötung: Geldstrafe bis 5 Jahre
- Strafe bei Brandstiftung mit Todesfolge: 10 Jahre bis lebenslänglich
- Strafe bei Raub mit Todesfolge: 10 Jahre bis lebenslänglich
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Kapitaldelikte bringen hohe Strafen mit sich. Damit sich Beschuldigte nach der Anklage effizient verteidigen können, hat der Gesetzgeber die Konstruktion des Pflichtverteidigers eingeführt. Angeklagte können sich unabhängig von den finanziellen Ressourcen anwaltlich vertreten lassen. § 140 StPO regelt, dass Beschuldigte nicht nur das Recht auf anwaltliche Unterstützung haben, sondern sich vielmehr von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Grundsätzlich obliegt Ihnen ein Wahlrecht für Ihren Strafverteidiger. Sofern Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen wollen, weist Ihnen das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger zu.
Bei Kapitaldelikten: Wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens
Eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts wirkt sich gravierend auf Ihre Zukunft aus und zieht ggf. lange Haftstrafen nach sich. Als erfahrene und kompetente Anwaltskanzlei aus Aschaffenburg sind wir der richtige Partner für Sie. Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Strafrecht. Ihr Strafverteidiger setzt seine langjährige Expertise gezielt für Sie ein. Mit dem Anwalt Ihres Vertrauens erfolgt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg: mehr als Strafrecht
Eine effektive Strafverteidigung ist unser Bestreben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen in weiteren Rechtsgebieten mit unserem Know-how zur Seite:
Hatten Sie einen Unfall oder haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen? Flatterte kürzlich die Kündigung ins Haus oder entspricht Ihr Arbeitszeugnis nicht der Wahrheit? Liegen Sie im Streit mit einer Versicherung, die Ihrem Anspruch auf Schadensersatz nicht nachkommt? Oder haben Sie eine Anzeige wegen einer Straftat bekommen und wissen nicht mehr weiter? In allen Fällen ist Ihnen die Kanzlei Fenderl & Dietrich gerne behilflich. Gemeinsam bemühen wir uns darum, Ihr Recht durchzusetzen.
Vielfältige Unterstützung in Arbeitsrecht, Strafrecht und Co.
Fenderl & Dietrich ist eine Anwaltskanzlei aus Aschaffenburg, die Ihnen vielfältige Unterstützung bei rechtlichen Konflikten bietet. Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Strafrecht – infolgedessen können wir Ihnen bei einem Strafverfahren wegen Diebstahl, Mord oder Raub rechtlichen Beistand leisten. Das Gleiche gilt für das Insolvenzstrafrecht: Bei Insolvenzstrafverfahren kümmern wir uns um Ihre Strafverteidigung. Zudem stehen die folgenden Rechtsbereiche bei unserer Anwaltskanzlei im Fokus:
Strafverteidiger bei Kapitaldelikten: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Sie benötigen die Hilfe eines Strafverteidigers? Unser Rechtsanwalt für Strafrecht steht Ihnen bei Kapitaldelikten in Aschaffenburg zur Verfügung. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ermöglicht eine optimale Verteidigung. Nach einer kompetenten Beratung erarbeiten wir gemeinsam eine Strategie, um Sie gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Kontaktieren Sie uns umgehend und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!