Insolvenzstrafrecht: Ihr Rechtsanwalt in Aschaffenburg berät
Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht? Wir stehen Ihnen in der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg mit Rat und Tat zur Seite. Zu unserem Angebot gehören die umfassende Vertretung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen – außergerichtlich und bundesweit vor sämtlichen Gerichten. Wird Ihnen eine Insolvenzverschleppung vorgeworfen? Kommen Straftaten im Zusammenhang mit dem Bankrott Ihres Unternehmens in Betracht? Haben Sie sich der Steuerhinterziehung, Untreue oder Gläubigerbegünstigung strafbar gemacht? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Sie einleitet oder Sie eine Strafanzeige erhalten, ist eine schnelle Terminvereinbarung empfehlenswert. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir leiten alles Notwendige in die Wege.
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Was ist eine Insolvenzstraftat?
Eine Insolvenzstraftat ist gegeben, wenn der Schuldner während einer wirtschaftlichen Krise handelt und dabei die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Straftat erfüllt. Das Insolvenzstrafrecht soll sicherstellen, dass die Interessen von Gläubigern und Staat berücksichtigt werden. Bestimmte Verhaltensweisen des Gläubigers sind somit in wirtschaftlichen Krisen strafrechtlich relevant.
Wann erfolgt eine Prüfung der strafrechtlichen Relevanz?
In Deutschland legt die Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) fest, dass die Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines Insolvenzverfahrens unterrichtet wird. Anschließend erfolgt von Amts wegen eine Prüfung, ob eine Insolvenzstraftat vorliegt. Ggf. erstatten die Gläubiger des Unternehmens Strafanzeige gegen die verantwortlichen Personen. Die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft ist obligatorisch.
Was ist Untreue im Insolvenzstrafrecht?
Bei der Untreue handelt es sich um ein Vermögensdelikt, das in § 266 StGB geregelt ist. Dem Täter drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Dieser Tatbestand entfaltet im Wirtschafts- bzw. Insolvenzstrafrecht seine Bedeutung, wenn Geschäftsführer, Vorstände und Co. zur Betreuung des Vermögens befugt sind. Untreue liegt vor, wenn der Täter die Pflicht, dieses fremde Vermögen zu betreuen, verletzt. Zahlreiche Fallgestaltungen sind denkbar. Die juristische Praxis unterscheidet bei dem Untreuetatbestand zwischen Missbrauch und Treuebruch. Für Laien ist der komplexe Straftatbestand mit den juristischen Nuancierungen kaum durchschaubar. Mit der Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich an Ihrer Seite erfolgt eine ganzheitliche Beratung. Dabei erläutern wir die tatbestandlichen Voraussetzungen der Untreue und eruieren Möglichkeiten, wie Sie am Ende des Verfahrens straffrei bleiben.
Was ist ein Bankrottdelikt?
Der Straftatbestand Bankrott ist in § 283 StGB geregelt. Demnach macht sich ein Schuldner eines Bankrottdelikts strafbar, wenn er bei der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens gewisse Handlungen vornimmt. Darunter fällt beispielsweise das Beiseiteschaffen von Bestandteilen des Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören würden. Weitere Verhaltensweisen, die den Straftatbestand des Bankrotts erfüllen, lassen sich § 283 StGB entnehmen. Bei einem vorsätzlichen Bankrottdelikt reicht der Strafrahmen von der Geldstrafe bis zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe.
Was ist die Gläubigerbegünstigung?
Bei der Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB handelt es sich um die willentliche oder wissentliche Begünstigung eines Gläubigers vor allen anderen Gläubigern. Hierbei existiert ein Strafrahmen von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. In der Praxis wird der Straftatbestand der Gläubigerbegünstigung in seltenen Fällen verfolgt.
Wann liegt Kreditbetrug vor?
Der Kreditbetrug stellt diejenigen Verhaltensweisen unter Strafe, bei denen die Vergabe des Kredits auf Basis falscher Angaben des Kreditnehmers erfolgte. Dieser hat unrichtige Unterlagen über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht. Im Falle einer wirtschaftlichen Krise im Sinne des Insolvenzstrafrechts müssen Kreditnehmer erhebliche Veränderungen dem Kreditgeber übermitteln, um den Anforderungen im Insolvenzstrafrecht zu genügen.
Wie ist die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen geregelt?
§ 266a StGB regelt die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Unternehmen sind verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Der Nachweis der Strafbarkeit gelingt der Staatsanwaltschaft einfach. § 266a StGB macht einen erheblichen Teil aller Wirtschaftsstraftaten aus. Teilweise erfolgt die Begehung des Straftatbestands durch vorsätzlich falsche Angaben respektive das Unterlassen bei Zahlungsunfähigkeit. Am drittletzten Arbeitstag der Banken in einem Monat werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung fällig. Falls Sie der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen beschuldigt werden, ist eine schnelle Kontaktaufnahme angeraten. In einem Beratungstermin erörtern wir alles Notwendige und strengen eine außergerichtliche Einstellung des Strafverfahrens an, damit das Insolvenzstrafrecht nicht Ihre Zukunft beeinträchtigt.
Was ist Steuerhinterziehung?
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist in § 370 AO geregelt. Es handelt sich um eine Vorschrift des Steuerstrafrechts, die dem Wirtschaftsstrafrecht zugeordnet ist. Der Tatbestand entfaltet im Insolvenzstrafrecht seine Bedeutung, da in Krisensituationen die Zahlung der Steuern oftmals nicht erfolgt. In bestimmten Situationen müssen die unternehmerischen Verantwortlichen für die Nicht-Zahlung der Steuer persönlich haften. Die Entrichtung der Umsatzsteuer erfolgt in wirtschaftlichen Krisen unregelmäßig. Eine Beratung mit Ihrem Rechtsanwalt in Aschaffenburg bezieht auch die gesetzliche Möglichkeit ein, mit einer Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen, sofern die Nachzahlung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt.
Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht
Beim Insolvenzstrafrecht handelt es sich um eine komplexe Materie. Die enge Verknüpfung von wirtschaftsrechtlichen Regelungen und Straftatbeständen macht ein umfassendes juristisches Know-how erforderlich. Für Beschuldigte empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Angelegenheit zu betrauen. Dank unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie gezielt im Insolvenzstrafrecht. Da die Staatsanwaltschaft über alle Insolvenzanträge benachrichtigt wird, entsteht mit der Einleitung des Strafverfahrens ein extremes Machtungleichgewicht mit der Staatsanwaltschaft samt polizeilichem Apparat auf der einen Seite und dem Beschuldigten auf der anderen Seite. Mit einem Rechtsanwalt können Sie das Ungleichgewicht reduzieren, um bestmögliche Chancen auf die Einstellung des Verfahrens zu wahren.
Vielfältige Unterstützung in Arbeitsrecht, Strafrecht und Co.
Fenderl & Dietrich ist eine Anwaltskanzlei aus Aschaffenburg, die Ihnen vielfältige Unterstützung bei rechtlichen Konflikten bietet. Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Strafrecht – infolgedessen können wir Ihnen bei einem Strafverfahren wegen Diebstahl, Mord oder Raub rechtlichen Beistand leisten. Das Gleiche gilt für das Insolvenzstrafrecht: Bei Insolvenzstrafverfahren kümmern wir uns um Ihre Strafverteidigung. Zudem stehen die folgenden Rechtsbereiche bei unserer Anwaltskanzlei im Fokus:
Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht: Jetzt einen Termin vereinbaren!
Sie benötigen die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Aschaffenburg? Kontaktieren Sie die Kanzlei Fenderl & Dietrich. Mit unserer Erfahrung und Expertise stehen wir Ihnen im Bereich Insolvenzstrafrecht zur Verfügung. Nach einer anfänglichen Beratung erarbeiten wir gemeinsam eine Strategie. Unser Fokus liegt auf der außergerichtlichen Beilegung des Strafverfahrens. Natürlich vertreten wir Sie auch bundesweit vor Gericht. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um einen Termin zur Beratung zu vereinbaren. Gerne klären wir Sie über die Möglichkeiten bei Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Untreue und Co. auf – jederzeit mit Blick auf aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen und die ständige Rechtsprechung.