Ihr Rechtsanwalt für Kündigung aus Aschaffenburg
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder möchten selbst ein Arbeitsverhältnis beenden? Dann sollten Sie sich in jedem Fall von Ihrem Rechtsanwalt für Kündigung in Aschaffenburg beraten lassen. Sollte Ihnen gekündigt worden sein und möchten Sie gegen diese Kündigung vorgehen, dann ist Eile geboten. Denn um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, bleiben Ihnen nur drei Wochen ab Erhalt der Kündigung. Vielleicht möchten Sie Ihren Arbeitsplatz aber auch gar nicht erhalten, sondern nur eine hohe Abfindung erstreiten? Oder Sie als Arbeitgeber möchten sichergehen, dass eine von Ihnen ausgesprochene Kündigung den rechtlichen Anforderungen genügt? In all diesen Fällen sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich für Sie die richtigen Ansprechpartner.
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder möchten selbst ein Arbeitsverhältnis beenden?
Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.
Die Kündigung: Ihr Rechtsanwalt in Aschaffenburg informiert
Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch welche ein Arbeitsverhältnis sofort oder nach Ablauf einer bestimmten Frist beendet wird. Damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses seine Wirkung entfaltet, bedarf sie der Schriftform. Zudem muss die Kündigung eigenhändig vom Zuständigen unterschrieben werden und alle für die Kündigung relevanten Fristen müssen eingehalten worden sein. Arbeitgeber sind, wenn sie ihren Mitarbeitern kündigen, dazu verpflichtet, den allgemeinen sowie unter Umständen den besonderen Kündigungsschutz einzuhalten.
Grundsätzlich wird die ordentliche von der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Im Rahmen der Kündigungsgründe differenziert man nach betriebsbedingter, verhaltensbedingter und der personenbedingten Kündigung. Zu allen weiteren Fragen rund um die Kündigung steht Ihnen Rechtsanwalt Oliver Dietrich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Was gilt es bei einer Kündigung für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu beachten?
Für Arbeitnehmer sind vor allem die Themen der Kündigungsschutzklage, der Einforderung des noch ausstehenden Lohns oder Gehalts sowie die Zahlung einer etwaigen Abfindung relevant. Auch der Erhalt eines adäquaten Arbeitszeugnisses ist den meisten Arbeitnehmern sehr wichtig.
Für die Arbeitgeber ist es von großer Bedeutung, dass sie ihr Eigentum – zum Beispiel Firmenautos, Laptops oder andere Gegenstände – zurückerlangen. Außerdem dürfen die Arbeitgeber erwarten, dass ihre ehemaligen Mitarbeiter Stillschweigen über etwaige Betriebsgeheimnisse bewahren.
Rechtsanwalt für Kündigung – deshalb ist er so wichtig
Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, dann kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Dietrich Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten. Egal ob Sie mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgehen möchten, Sie noch ausstehenden Lohn oder ein anderes Arbeitszeugnis einfordern wollen – die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg werden Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen.
Damit Sie als Arbeitgeber sich gegenüber Ihren Angestellten nicht angreifbar machen, sollten Sie mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen, worauf Sie beim Verfassen eines Kündigungsschreibens achten müssen. Macht Ihr Arbeitnehmer noch Forderungen gegen Sie geltend, dann vertritt Ihr Rechtsanwalt für Kündigung Oliver Dietrich Sie gerne.