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Schadensersatz: Ihr Anwalt aus Aschaffenburg – Kanzlei Fenderl & Dietrich

Sie sind auf der Suche nach einem engagierten und erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Unfall für Sie durchsetzt? Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und möchten nun prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen Schadensersatzzahlungen zustehen? Dann sind Sie bei der Kanzlei Fenderl & Dietrich bestens aufgehoben. Denn die Anwälte der Kanzlei verfügen über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und damit einhergehenden Schadensersatzansprüchen. Gerne übernimmt im Bereich Schadensersatz Ihr Anwalt aus Aschaffenburg die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche für Sie und nimmt Ihnen außerdem die Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung ab. Wir helfen Ihnen dabei, Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu erhalten und setzen uns mit Schadensersatzansprüchen nach einer Körperverletzung oder anderen Straftaten auseinander. Setzen Sie sich einfach mit unserem Team in Verbindung, wenn Sie unsere Hilfe benötigen.

Haben Sie Schadensersatz Ansprüche und möchten diese geltend machen?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz? Ihr Anwalt setzt Ihr Recht durch!

Durch einen Anwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht und weitere Rechtsgebiete können Sie prüfen lassen, ob sich in Ihrem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ergeben. Sie haben dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben, für den eine andere Person durch eine Pflichtverletzung verantwortlich ist. Durch den Schadensersatz soll der Zustand hergestellt werden, der ohne den schädigenden Umstand bestehen würde. Zumeist wird dieser Ausgleich durch eine Geldzahlung erreicht.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht dann, wenn ein immaterieller Schaden ausgeglichen werden soll, der keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Gegenwert hat. So wie beispielsweise erlittene Schmerzen. Schmerzensgeldzahlungen haben also eine Ausgleichungs- sowie eine Genugtuungsfunktion. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt zum Schadensersatz und Schmerzensgeld beraten. Die Kanzlei Fenderl & Dietrich steht Ihnen bei Fragen zu diesem Themenkomplex gerne zur Verfügung.

Welche typischen Schäden können zu Schadensersatzansprüchen führen?

Es gibt sehr viele verschiedene Arten von Schäden, die zu einem Schadensersatzanspruch führen können. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige dieser Schäden vor.

Ihr Anwalt erklärt: Schadensersatz aufgrund von Sachschäden

Bei einem unverschuldeten Autounfall sind die naheliegendsten Anspruchsarten zunächst der Schadensersatz für das beschädigte Fahrzeug sowie für Beschädigungen an weiteren Gegenständen wie der Brille, der Kleidung oder Objekten, die im Auto transportiert wurden. Wichtig ist aber auch, dass die Anwaltskosten und die Sachverständigenkosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung als Schadensersatzpositionen zu bezahlen sind, soweit die gegnerische Versicherung haftet.

Personenschaden

Ein weiteres großes Anspruchsspektrum bilden die sogenannten Personenschäden. Wie der Name schon sagt, betrifft der Schaden bei solch einer Schadensart die Gesundheit oder sogar das Leben eines Menschen. Ein derartiger Schaden kann durch Unfälle aller Art, wie zum Beispiel einen Verkehrsunfall, durch Straftaten oder andere Ursachen zustande kommen. Im Rahmen von Gesundheitsschäden sind zum einen die Heilbehandlungskosten durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung zu ersetzen. Des Weiteren kann sich auch ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines Pflegeschadens ergeben. Zu den Ansprüchen, die ein Personenschaden nach sich ziehen kann, zählen ebenfalls der Verdienstausfall bzw. der entgangene Gewinn.

Haushaltsführungsschaden: Was ist das?

Sie haben noch nie von dem Begriff Haushaltsführungsschaden gehört? Damit stehen Sie sicher nicht alleine da. Als Experte für Schadensersatz prüft Ihr Anwalt der Kanzlei Fenderl & Dietrich in Aschaffenburg, ob solch ein Anspruch in Ihrem Fall in Frage kommt. Ein Haushaltsführungsschaden kommt dann in Betracht, wenn Ihre Gesundheit durch einen Unfall oder eine andere Ursache beeinträchtigt wurde und Sie aus diesem Grund Ihren Haushalt nicht mehr im gewohnten Maße führen können. Voraussetzung für den Ersatz dieses Schadens ist jedoch, dass die verletzte Person vor dem Unfall die Haushaltsführung zum Großteil oder zumindest teilweise übernommen hat. Ähnlich verhält es sich mit den Kinderbetreuungskosten, wenn die verletzte Person nicht in der Lage ist, sich um ihre Kinder zu kümmern.

Ersatzansprüche durch Tod

Bei einem schweren Unfall kann es auch schon mal zum Schlimmsten kommen und eine Person kommt ums Leben. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies nicht nur in emotionaler, sondern zumeist darüber hinaus in materieller Hinsicht massive Belastungen. Daher gibt es auch für mittelbar Betroffene rechtliche Möglichkeiten, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Wir vertreten Sie in solchen Fällen auch als Nebenklägervertreter im Strafverfahren gegen den Unfallverursacher. Schmerzensgeld nach einem Autounfall im Rahmen eines sogenannten Schockschadens gibt es beispielsweise dann, wenn eine nicht am Unfall beteiligte Person durch das Sehen und Miterleben des Unfalls bzw. die Nachricht darüber eine solch massive seelische Erschütterung erleidet, dass diese einen eigenen Krankheitswert hat.

Ihr Anwalt setzt Ihren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch für Sie durch

Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Fachanwalt sind, der Sie gerichtlich und außergerichtlich dabei unterstützt, Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu erhalten, dann sind Sie bei uns gut aufgehoben. Durch die Erstreitung des Schmerzensgeldes möchten wir erreichen, dass Sie einen finanziellen Ausgleich für Ihre erlittenen Schmerzen, dauerhafte physische Einschränkungen oder eine herabgesetzte Lebensqualität erhalten. Pauschale Aussagen darüber, wie hoch Ihr Schmerzensgeld im Detail ausfallen könnte, können wir im Vorfeld leider nicht tätigen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt unter anderem davon ab, wie schwer Ihre Verletzungen und wie dauerhaft die körperlichen Beeinträchtigungen sind. Mehr zu diesem Thema erläutern Ihnen unsere Anwälte gerne in einem persönlichen Gespräch.

Anwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht, Versicherungs- und Arbeitsrecht in Aschaffenburg

Zum Thema Schadensersatz steht Ihnen Ihr Anwalt aus Aschaffenburg mit großer Erfahrung und hoher fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in vielen weiteren Rechtsgebieten. Die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich sind auf den Gebieten des Verkehrsrechts, des Versicherungs- und Strafrechts sowie des Arbeitsrechts geschult. Dadurch sind sie besonders für rechtliche Probleme prädestiniert, die gleich mehrere Rechtsgebiete berühren. Rechtsanwalt Günter Fenderl ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht und hat in all diesen Bereichen die Qualifikation als Fachanwalt erworben. Rechtsanwalt Oliver Dietrich ist unser Experte und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Thorsten Schmidt ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht der ideale Ansprechpartner bei verkehrsrechtlichen Fragen. Auch Herr Frank Muhr vertritt Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts und Strafrechts als Fachanwalt.